Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 26.06.2019



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses per 31. Dezember 2018 nebst dem Lagebericht und Konzernlagebericht sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das am 31. Dezember 2018 beendete Geschäftsjahr, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns und des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Ablehnung

 

Begründung: Es ist nicht ersichtlich warum der Bilanzgewinn vollständig auf neue Rechnung vorgetragen werden soll. Ein deutlich positiver operativer Cashflow, eine solide Bilanzstruktur und ein hoher Bestand an liquiden Mitteln stellen die Grundlage für die Ausschüttung einer Dividende dar. Die fehlende Begründung seitens des Managements für diesen ungewöhnlichen Vorschlag wird ausdrücklich kritisiert.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand leistet operativ gute Arbeit. Sowohl Umsatz als auch Ergebnis konnten deutlich gesteigert und die Prognosewerte allesamt übertroffen werden. Zur Nachbesserung wird hingewiesen auf eine fehlende Mittelfristprognose und TOP 2.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Eine aussagekräftige Berichterstattung, ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk und eine gute Corporate Governance bilden die Grundlage für die Entlastung - eine hohe Transparenz und die Abgabe einer ordentlichen Entsprechenserklärung die Grundlage für Lob. Nachbessern muss der Aufsichtsrat u.a. noch durch die Auflösung der bestehenden Chance-of-Control-Klausel und die Veröffentlichung der Geschäftsordnungen, der Ziele der Zusammensetzung des Aufsichtsrats und dessen Kompetenzprofil.

 

 

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019

 

Ablehnung

 

Begründung: Ebner Stolz prüft seit 2007 die Abschlüsse der Gesellschaft. Auch wenn zwischendurch der verantwortliche Prüfer gewechselt hat, ist durch diese lange Zusammenarbeit die Unabhängigkeit des Prüfers eingeschränkt. Die unabhängige und unbefangene Prüfung der Berichte hat klar Vorrang zu haben vor Effizienzabwägungen. Es wird ein Wechsel gefordert.

 

 

TOP 6 Wahl des Aufsichtsrats

 

Herrn Alexander von Witzleben, Weimar, Präsident des Verwaltungsrats der Feintool International Holding AG, Lyss, und Mitglied in Aufsichtsräten und vergleichbaren Kontrollgremien folgender Unternehmen: • VERBIO Vereinigte BioEnergie AG, Leipzig (Vorsitzender des Aufsichtsrats) • Artemis Holding AG, CH-Aarburg (Mitglied des Verwaltungsrats) • Siegwerk Druckfarben AG & Co. KGaA, Siegburg (Mitglied des Aufsichtsrats) • KAEFER Isoliertechnik GmbH & Co. KG, Bremen (Mitglied des Beirats) • Arbonia AG, Arbon/Schweiz (Präsident des Verwaltungsrats und CEO) (ehemals AFG- Arbonia-Forster-Holding AG)

 

Zustimmung

 

Begründung: Unter Leitung von Alexander von Witzleben hat der Aufsichtsrat, wie in TOP 4 erläutert, eine für ein Unternehmen in der Größe von PVA Tepla überdurchschnittlich hohe und transparente Corporate Governance etabliert. Dies berücksichtigend, wird der Wiederwahl trotz Übermandatierung zugestimmt.

 

Herrn Prof. Dr. Gernot Hebestreit, Leverkusen, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in eigener Praxis, und Mitglied in Aufsichtsräten und vergleichbaren Kontrollgremien folgender Unternehmen: • Comvis AG, Essen (stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender)

 

Zustimmung

 

Begründung: Unter Mitwirkung von Prof. Dr. Gernot Hebestreit hat der Aufsichtsrat, wie in TOP 4 erläutert, eine für ein Unternehmen in der Größe von PVA Tepla überdurchschnittlich hohe und transparente Corporate Governance etabliert. Es sind keine Gründe ersichtlich, die gegen eine Wiederwahl sprechen.

 

Herrn Prof. Dr. Markus H. Thoma, Schöffengrund, Abteilungsleiter der Arbeitsgruppe Plasma- und Raumfahrtphysik des Physikalischen Instituts der Justus-Liebig-Universität Gießen, und Mitglied in Aufsichtsräten und vergleichbaren Kontrollgremien folgender Unternehmen bzw. Institutionen: • Nationales Zentrum für Plasmamedizin e.V. (Mitglied im Kuratorium)

 

Zustimmung

 

Begründung: Unter Mitwirkung von Prof. Dr. H. Thoma hat der Aufsichtsrat, wie in TOP 4 erläutert, eine für ein Unternehmen in der Größe von PVA Tepla überdurchschnittlich hohe und transparente Corporate Governance etabliert. Es sind keine Gründe ersichtlich, die gegen eine Wiederwahl sprechen.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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