Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 15.05.2019



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses der RIB Software SE für das Geschäftsjahr 2018, des zusammengefassten Konzernlageberichts und Lageberichts für das Geschäftsjahr 2018, des Berichts des Verwaltungsrats der RIB Software SE sowie des erläuternden Berichts des Verwaltungsrats der RIB Software SE zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB für das Geschäftsjahr 2018

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Verwaltung der RIB Software SE schlägt wie im Jahr zuvor erneut eine Dividende in Höhe von 0,18 Euro vor. Dies entspricht bei einem Ergebnis je Aktie von 0,43 Euro einer Ausschüttungsquote von rund 42% und befindet sich damit am unteren Rand der von der SdK geforderten Ausschüttungsquote von 40 bis 60% des Konzernjahresergebnisses.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats der RIB Software SE für das Geschäftsjahr 2018

 

Ablehnung

 

Begründung: Basierend auf dem von der Hauptversammlung im Jahr 2015 gefassten Kapitalvorratsbeschluss, erhöhte das Management am 23.03.2018 das Grundkapital unter Ausschluss des Bezugsrechts im Wege eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens. Nach §186 Abs. 3 Satz 4 AktG darf hierbei der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der alten Aktien nicht wesentlich unterschreiten.

 

Der Ausgabepreis wurde auf 28,00 Euro festgesetzt, bei einem Xetra-Schlusskurs in Höhe von 31,02 Euro. Dies stellt eine Abweichung von rund 10% dar und ist somit laut Rechtsprechung eine wesentliche Unterschreitung.

 

Die ohne nachvollziehbaren Grund übereilte und höchst unprofessionell durchgeführte Kapitalerhöhung führte zu einem Kurseinbruch um mehr als 20 Prozent und einer Analystenherabstufung von „Kaufen“ auf „Verkaufen“.

 

Das Vertrauen zum Verwaltungsrat ist schwerwiegend geschädigt. Wir empfehlen die Nicht-Entlastung des Managements, sowie die Prüfung von Haftungsansprüchen.

 

Weitere Gründe für die Nicht-Entlastung sind eine nicht zumutbare Chance-of-control-Klausel und die Doppelbesetzung von Herrn Wolf als CEO der geschäftsführenden Direktoren und zugleich Vorsitzenden des Verwaltungsrats.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der geschäftsführenden Direktoren der RIB Software SE für das Geschäftsjahr 2018

 

Ablehnung

 

Begründung: Zusätzlich zu TOP 3 sind weitere Gründe, die gegen eine Entlastung sprechen, u.a. keine konkreten Ziele für die Zusammensetzung des Verwaltungsrats, keine Regelgrenze für die Zugehörigkeit und zahlreiche CG-Verstöße ohne Nennung unternehmens- oder branchenspezifischer Gründe.

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2019

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Beratungshonorare liegen mit 27.000 Euro für Steuerberatungsleistungen und 128.000 Euro für sonstige Leistungen im Vergleich zu den reinen Abschlussprüfungsleistungen in Höhe von 225.000 Euro bei rund 69%. Der Abschlussprüfer kann aufgrund des hohen Volumens an zusätzlichen Geschäften mit der Gesellschaft nicht mehr als unabhängig gesehen werden.

 

 

TOP 6 Wahl eines Verwaltungsratsmitglieds

 

Zustimmung

 

Begründung: Es sind keine Gründe ersichtlich, die gegen eine Wahl von Herrn Prof. Dr. Rüdiger Grube sprechen.

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Erhöhung der Vergütung der Verwaltungsratsmitglieder

 

Ablehnung

 

Begründung: Neben einer als üblich anzusehenden Erhöhung der Vergütung aller Verwaltungsratsmitgliedern, sieht die Satzungsänderung eine Verdopplung der Vergütung des Verwaltungsratsvorsitzenden auf das Vierfache eines einfachen Verwaltungsratsmitglied vor. Diese drastische Erhöhung ist nicht üblich und auch aufgrund des monistischen Führungssystems nicht nachvollziehbar, da die Kontrolle und Aufsicht aufgrund des Führungssystems ohnehin auf die Breite der Verwaltungsratsmitglieder verteilt ist.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.