Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 03.05.2019



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TOP 1 Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten und damit festgestellten Jahresabschlusses zum 30.September 2018, des gebilligten Konzernjahresabschlusses zum 30. September 2018, des zusammengefassten Lageberichts und Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2017/2018 sowie des Berichts des Aufsichtsrats

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes für das Geschäftsjahr 2017/ 2018

 

Ablehnung

 

Begründung: Bereits für das Geschäftsjahr 2017/ 2018 wurden nur 234TEUR als Dividende ausgezahlt, 2051TEUR des Überschusses wurden auf neue Rechnung vorgetragen. Schon damals kritisierte die SdK, daß die Aktionäre nicht angemessen am Erlös aus dem Verkauf der Tick-TS-Anteile beteiligt wurden. Nunmehr soll es keine Dividende und wieder einen Gewinnvortrag von 2211TEUR geben. Ausweislich des Jahresabschlusses betrugen die liquiden Mittel der SINO AG 2183TEUR, daran dürfte sich aktuell wenig geändert haben. Die Aktionäre sollten mit mindestens 40% Ausschüttung der liquiden Mittel endlich am Verkauf der Tick-TS-Anteile profitieren. Selbst dann blieben noch genügend finanzielle Reserven für die Abwicklung des Trade Republic Bank Projektes.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2017/ 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Die ursprüngliche Prognose wurde zwar wg. allgemein nachlassender Handelsvolumina nicht erreicht, das Konzernergebnis von -407TEUR lag aber im Bereich der korrigierten Prognose (-250 bis -475TEUR) aus Juli 2018. Die Entwicklung des Fintechs kann zu einer notwendigen, zukunftsorientierten Diversifizierung des bisherigen Geschäftsmodells beitragen. Zu kritisieren ist die Kommunikationspolitik des Vorstandes. Für Aktionäre des Streubesitzes kam das das Fintech-Projekt überraschend. Genauere Informationen über Art und Umfang des Projektes publizierte der Vorstand erst Ende 2018. Die Investition in ein neues Geschäftsfeld ist aber ein Schritt in die richtige Richtung., deshalb sollte für diesen Weg die Entlastung erfolgen.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017/ 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat ist mit vier Präsenzsitzungen, drei Telefonkonferenzen und der Prüfung und Billigung des Jahresabschlusses etc. seinen Verpflichtungen nach §171 AktG formell nachgekommen, weshalb Entlastung erteilt werden kann. Seine Entscheidungen hinsichtlich der Dividendenpolitik sind aber aus Sicht der Aktionäre des Streubesitzes nicht nachvollziehbar. Als Aufsichtsgremium im Interesse aller Aktionäre hätte der AR auch auf eine sorgfältigere Informationspolitik hinsichtlich des Fintech bestehen müssen.

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018/ 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Honorare der DHPG Audit GmbH für Abschlussprüfungsleistungen betrugen in der Berichtsperiode 50TEUR und für andere Bestätigungsleistungen 26TEUR. Steuerberatungs- und sonstige Beratungsleistungen wurden nicht erbracht, so dass die SdK vorbehaltlich einer näheren Aufschlüsselung der im Regelfall unbedenklichen anderen Bestätigungsleistungen dem Wahlvorschlag zustimmen wird.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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