Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der außerordentlichen Hauptversammlung am 09.01.2019



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TOP 1 Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung nach §§ 222 ff. AktG durch Zusammenlegung der Aktien sowie entsprechende Satzungsänderung

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Herabsetzung des Grundkapitals ist Voraussetzung für eine Erhöhung des Grundkapitals. Aufgrund der Notierung des Aktienkurses im niedrigen einstelligen Bereich wird das Umwandlungsverhältnis von 10:1 als gerechtfertigt angesehen. Unabhängig zu einer möglichen Kapitalerhöhung bewirkt die Herabsetzung des Grundkapitals eine optische Kursstabilisierung.

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft um bis zu EUR 9.000.000,00 durch Barkapitalerhöhung unter Gewährung von Bezugsrechten

 

Zustimmung

 

Begründung: Aufgrund des schwächelnden China-Geschäftes konnte die auf den Anfang 2019 prognostizierte Gewinnschwelle nicht erreicht werden und wird nun erst für Anfang 2020 erwartet. Dies führt dazu, dass das Unternehmen weiter Kapital zur Finanzierung der fortlaufenden Tätigkeit benötigt. Laut Management sei man bis auf die außerordentlichen Schwierigkeiten im China-Geschäft mit der Restrukturierung gut vorangekommen. Der Beschlussvorlage wird eine Zusage jedoch nur unter dem Vorbehalt erteilt, dass auf der außerordentlichen Hauptversammlung noch detailliertere und messbare Ziele sowie ein genauer nachvollziehbarer und realistischer Zeitplan zur Restrukturierung seitens des Managements kommuniziert werden.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.