Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 24.05.2019



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses (IFRS) sowie der Lageberichte für die OHB SE und den Konzern für das Geschäftsjahr 2018, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 Handelsgesetzbuch

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2018

 

Abstimmungsverhalten: Nein

Begründung: Die Dividende soll um 3 Eurocent auf 0,43€ angehoben werden. Diese Erhöhung honoriert die SdK, jedoch liegt damit die Ausschüttungsquote weiterhin bei lediglich knapp 30%. Die SdK fordert eine Ausschüttungsquote bei reifen Unternehmen von 40 bis 60%. Zumindest 1/3 sollte mindestens ausgeschüttet werden, um die Aktionäre adäquat am Unternehmensgewinn teilhaben zu lassen. Denn operativ läuft es sehr gut.

 

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

 

Abstimmungsverhalten: Ja

Begründung: Der Vorstand hat wiederum im abgelaufenen Geschäftsjahr 2018 sehr gute Arbeit geleistet. Alle wesentlichen Kennzahlen konnten verbessert werden. Einzig die etwas zu niedrige Dividende kann als Wermutstropfen identifiziert werden.

 

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

 

Abstimmungsverhalten: Ja

Begründung: Ausweislich des Berichts des Aufsichtsrates ist der Aufsichtsrat unter anderem in 4 ordentlichen Sitzungen seinen Pflichten in Bezug auf die Beratung und die Kontrolle des Vorstandes vollumfänglich nachgekommen. Ledigllich die geringe Ausschüttungsquote muss auch gegenüber dem Aufsichtsrat erwähnt bleiben.

 

 

 

TOP 5 Bestätigungsbeschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019

 

Abstimmungsverhalten: Nein

Begründung: Aus fachlichen Gesichtspunkten spricht nichts gegen die Wahl von PWC zum Abschlussprüfer. Allerdings erbrachte in 2018 PWC neben der reinen Abschlussprüfung in Höhe von 236 T € auch sonstige Beratungsleistungen (88 T €) und Steuerberatungsleistungen (12 T €). Somit entsprechen die Beratungsleistungen 42% der reinen Abschlussprüfungskosten. Die SdK fordert eine strikte Trennung zwischen Beratung und Abschlussprüfung, um die uneingeschränkte Unabhängigkeit gewährleisten zu können. Daher kann die SdK dem Wahlvorschlag von PWC nicht zustimmen.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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