Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 06.06.2019



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2018 und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018, des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2018, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB sowie des nichtfinanziellen Konzernberichts gemäß § 315b Abs. 3 HGB

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Ablehnung

 

Begründung: Normalerweise ist eine Dividendenzahlung bei dem Geschäftsmodell der Gesellschaft nicht vorgesehen. Aufgrund der nach wie vor desaströsen Aktienkursentwicklung der Gesellschaft seit dem Börsengang fordert die SdK aber eine Dividendenzahlung als Ausgleich, da ein Aktienverkauf bei vielen Aktionären zu Verlusten führe würde. Insbesondere der Einzug von Aktien nach einem Aktienrückkauf hat für die Aktionäre keinen Mehrwert gebracht.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Gesellschaft hat durchaus zufriedenstellende Ergebnisse erwirtschaftet und zumindest am Anfang erfolgreiche Börsengänge platziert.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Soweit laut AR Bericht erkennbar hat der AR seine Aufgaben erfüllt.

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts sowie für eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen

 

Zustimmung

 

Begründung: Da der AP keine Beratung bei der Gesellschaft macht, spricht nichts gegen seine Wahl.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Wahlen von Mitgliedern des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: Es spricht nichts dagegen die Kandidaten für ein Jahr wieder zu wählen. Allerdings behält sich die SdK vor, die Wahl von Herrn Prof. Englert abzulehnen, da er aus Sicht der SdK gefährdet ist, „overboarded“ zu sein. Auf der Hauptversammlung wird nachgefragt werden, inwieweit Herr Prof. Englert über die nötigen zeitlichen Ressourcen verfügt, das Aufsichtsratsmandat bei der Rocket Internet SE adäquat ausführen zu können.

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Änderung von § 2 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft

 

Zustimmung

 

Begründung: Grundsätzlich spricht nichts gegen die Erweiterung des Unternehmensgegenstandes und der Satzungsänderung. Der Vorstand muss auf der HV aber noch die Hintergründe und Absichten erklären.

 

 

TOP 8 Beschlussfassung über die Änderung von § 15 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft

 

Zustimmung

 

Begründung: Die neue Satzungsregelung ist absolut sinnvoll.

 

 

TOP 9 Beschlussfassungen über das Unterbleiben von Angaben nach § 285 Nr. 9 lit. a) Satz 5 bis 8 HGB und §§ 315e Abs. 1, 314 Abs. 1 Nr. 6 lit. a) Satz 5 bis 8 HGB in Verbindung mit Art. 61 SE-VO im Jahres- und Konzernabschluss (Befreiung von der Verpflichtung zur individualisierten Offenlegung der Vorstandsvergütung)

 

Ablehnung

 

Begründung: Es ist unverständlich, dass der Vorstand bei der individualisierten Offenlegung der Vorstandsvergütung keine Transparenz zeigen will und mauert.

 

 

TOP 10 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und zu deren Verwendung, einschließlich der Ermächtigung zur Einziehung erworbener eigener Aktien und Kapitalherabsetzung

 

Ablehnung 

 

Begründung: Da die Gesellschaft sich bisher weigert den Aktionären trotz der desaströsen Kursentwicklung seit dem Börsengang eine Dividende zu zahlen, würden diese Aktionäre benachteiligt, da auch in nächster Zeit keine Kurserholung bis zum Börsenausgabepreis zu erwarten ist.

 

 

TOP 11 Beschlussfassung über eine Ermächtigung zum Einsatz von Eigenkapitalderivaten beim Erwerb eigener Aktien

 

Ablehnung

 

Begründung: Der Einsatz von Derivaten wird von der SdK grundsätzlich als spekulative Möglichkeit abgelehnt.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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