Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 22.05.2019



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts (einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 a Absatz 1 HGB) für das Geschäftsjahr 2018, Vorlage des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts (einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 315 a Absatz 1 HGB) für das Geschäftsjahr 2018, des Berichts des Aufsichtsrats, des Corporate Governance- und des Vergütungsberichts zum Geschäftsjahr 2018

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Zwar beträgt die Ausschüttungsquote nur knapp 30% des Konzernjahresüberschusses, allerdings ist vor dem Hintergrund der noch bestehenden Herausforderungen der Umsetzung der Zukunftsstrategie dennoch angemessen. Die Commerzbank AG befindet sich in Anbetracht der Marktherausforderungen noch nicht in einem eingeschwungenen Zustand.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Verwaltung hat ihre kommunizierten Ziele erreicht und ein ausschüttungsfähiges Ergebnis, das sogar noch oberhalb des um die Einmalaufwendungen des Jahres 2017 bereinigten Ergebnisses liegt. Jedoch ist zu konstatieren, daß dieses Ergebniswachstum nicht aus dem operativen Bereich kommt, sondern aus einem positiven Beitrag des Segments "Asset & Capital Recovery", sozusagen einem endlichen/befristeten Segment, das aus Abwicklung hin angelegt ist, und aus einem Abbau der Kosten der Konzernzentrale. In den einzelnen Segmenten bleibt zu konstatieren, daß die Erträge trotz neuer Höchstzahlen an Kunden schneller sinken als die Kosten und schlechter als im Vorjahr abgeschnitten haben. Der Vorstand wird beantworten müssen, wie die Profitabilität der operativen Segmente hergestellt/gesichert werden soll. Es hat sich aber gezeigt, daß der Weg der Digitalisierung sicherlich ein richtiger, aber vielleicht angesichts des sich verfestigenden Niedrigzinsumfeldes nicht der einzige ist. Das Ziel muß es sein, die Kapitalkosten zu verdienen.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: Ausweislich des AR-Berichts ist der Aufsichtsrat seiner Kontroll- und Überwachungspflicht nachgekommen. Die Fehlzeiten von Herrn Dr. Kerber (fünf Sitzungen) und Herrn Dr. Hillebrand (4 Sitzungen) sind erklärungsbedürftig. Für die zukünftige Berichterstattung wird angeregt, die individuellen Teilnahmequoten der einzelnen AR-Mitglieder vollständig tabellarisch im Geschäftsbericht auszuweisen.

 

 

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers, des Konzernabschlussprüfers und des Prüfers für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Der vorgeschlagene Abschlussprüfer, der die Gesellschaft erst seit 2018 prüft, kann mitgetragen werden. Allerdings muß der Aufsichtsrat ermahnt werden, die Vergabe sonstiger Leistungen im Auge zu behalten und das generelle Gebot der Trennung von Prüfung und Beratung zu beachten. Es ist erklärungsbedürftig, warum ausgerechnete der Abschlussprüfer die Prüfungen nach § 89b WpHG vornehmen und projektbezogene Beratungsleistungen erbringen muß. Sollten diese Auftragsvergaben auf der HV nicht mit tragfähigen Gründen untermauert werden können, behält sich die SdK die Ablehnung dieses Beschlussvorschlages vor.

 

 

TOP 6 Wahl des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Zwischenfinanzberichts für das erste Quartal des Geschäftsjahres 2020

 

Zustimmung

 

Begründung: vgl. Begründung TOP 5

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2015, die Ermächtigung des Vorstands zur Erhöhung des Grundkapitals (Genehmigtes Kapital 2019/I) – mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre – sowie die entsprechende Satzungsänderung

 

Zustimmung

 

Begründung: Dieser Beschlussvorschlag muß zusammen mit der Beschlussvorlage zu TOP 8 gesehen werden. Aktuell verfügt die Gesellschaft über Vorratskapitalia von 90% des Grundkapitals. Diese beiden bestehenden Beschlüsse sollen ersetzt werden durch zwei Vorratskapitalia über 40% (Genehmigtes Kapital 2019/I: TOP 7) und über 10% (Genehmigtes Kapital 2019/II: TOP 8). Beide Kapitalia zusammen erlauben einen Bezugsrechtsausschuss von 13%, allerdings nur maximal 10% gegen Sacheinlagen. 3% Bezugsrechts-ausschlusses dürfen nur zugunsten der Ausgabe von Mitarbeiteraktien durchgeführt werden. Auch wenn dies nicht der Ideallinie der SdK entspricht, insbesondere bei Barkapitalerhöhungen kein Überbezug eingeräumt wird, ist der Beschluss dennoch mitzutragen, da die Begrenzung des Bezugsrechtsausschusses gegen Sacheinlagen auf 10% durchaus honoriert werden soll. Die Höhe von insgesamt (zusammen mit TOP 8) 50% des Grundkapitals wird aufgrund der aktuellen Besonderheiten im Bankenbereich mitgetragen.

 

 

TOP 8 Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zur Erhöhung des Grundkapitals (Genehmigtes Kapital 2019/II) – mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre – sowie die entsprechende Satzungsänderung

 

Zustimmung

 

Begründung: vgl. Begründung zu TOP 7

 

 

TOP 9 Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Genussrechten und anderen hybriden Schuldverschreibungen mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre sowie über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung und des Bedingten Kapitals 2015 und die entsprechende Satzungsänderung

 

Zustimmung

 

Begründung Diese Beschlussvorlage sichert der Bank eine intelligente, eigenkapitalschonenden Möglichkeit, regulatorisches Eigenkapital aufzubauen, wenn dies erforderlich sein sollte und sichert die notwendige Flexibilität in dem sich fortlaufend ändernden regulatorischen Rahmen.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.