TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der ABO Invest AG, des gebilligten Konzernabschlusses nebst zusammengefasstem Lagebericht sowie des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018 Keine Abstimmung erforderlich TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Ein Bilanzgewinn wird nur aufgrund eines Sondereffektes (Verkauf Windpark Wennerstorf) erzielt. Daher ist die Ausschüttungsfähigkeit noch nicht gegeben. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 Zustimmung Begründung: Die Winderträge lagen ca. 12% unterhalb des prognostizierten Durchschnitts. Dieses ist jedoch dem Vorstand nicht vorzuwerfen. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Enthaltung Begründung: In dem Ergänzungsverlangen vom 31.05.2019 wird durch die Antragstellerin auf einen Interessenskonflikt der Vorstände hingewiesen, da diese ebenso für die ABO Wind tätig sind. Deren Projekte werden im Wesentlichen durch die ABO Invest erworben. Ein Interessenskonflikt ist somit nicht von der Hand zu weisen. Das finale Abstimmverhalten wird davon abhängig gemacht, wie plausibel mit diesem Interessenskonflikt in Zukunft umgegangen werden soll. TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 Zustimmung Begründung: Gegen die Bestellung der Fa. Rödl Partner GmbH als Abschlussprüfer/ Konzernabschlussprüfer bestehen keine Einwände. TOP 6 Beschlussfassung über die Abberufung von Mitgliedern des Aufsichtsrats Enthaltung Begründung: Die Gründe, die für die Abberufung des Aufsichtsrates vorgebracht werden, werden seitens der AG anders dargestellt. Vor diesem Hintergrund soll die HV abgewartet werden, inwieweit hier Konkretisierungen durch die Parteien erfolgen. TOP 7 Beschlussfassung über die Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern Ablehnung Begründung: Seitens der Antragstellerin konnten keine Personen benannt werden, die für den Aufsichtsrat kandidieren. Dieses soll erst zur HV erfolgen. Somit entfällt die Möglichkeit, sich vorab eine Bild über die Eignung zu verschaffen. Sofern nicht klar dokumentiert werden kann, dass alternative Aufsichtsratsmitglieder eine bessere fachliche Eignung aufweisen, wird hier eine Ablehnung erfolgen. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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