Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 22.05.2019



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts der Gesellschaft und des Konzernlageberichts mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2018

 

Abstimmungsverhalten: Ja

Begründung: Die Verwaltung schlägt vor, die Ausschüttung von 2,50 € auf 2,10 € je Aktie zu verringern. Damit liegt der Beschlussvorschlag mit ca. 60% immer noch im oberen Bereich des von der SdK geforderten Ausschüttungskorridors von 40-60% des Konzernjahresüberschusses, wenngleich eine zumindest konstante Dividende wünschenswerter gewesen wäre.

 

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

 

Abstimmungsverhalten: Ja

Begründung: Das Konzernergebnis konnte von 213 Mio. Euro im Vorjahr auf 226 Mio. Euro gesteigert werden. Wenngleich konstatiert werden muss, dass hierin ein Bewertungseffekt aus negativem Goodwill aus der in 2018 vollzogenen Übernahme der Düsseldorfer Hypothekenbank mit 55 Mio. Euro zu Buche schlägt, wurde dennoch ein solides Ergebnis erzielt.

 

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

 

Abstimmungsverhalten: Ja

Begründung: Ausweislich des AR-Berichts ist der Aufsichtsrat seinen Verpflichtungen zur Beratung und Kontrolle des Vorstands nachgekommen.

 

 

 

TOP 5 Beschlussfassung zur Wahl des Abschlussprüfers

 

Abstimmungsverhalten: Ja

Begründung: Die prüfungsfremden Nebenleistungen liegen in diesem Jahr deutlich unter 10% im Verhältnis zu den Kosten der Abschlussprüfung. Aus diesem Grund kann dem Vorschlag zugestimmt werden, auch wenn die SdK grundsätzlich eine vollständige Trennung zwischen Prüfung und Beratung favorisieren würde.

 

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über die Schaffung einer neuen Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Genussscheinen und anderen hybriden Schuldverschreibungen mit Wandlungsrecht und mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre, Aufhebung des Bedingten Kapitals 2014 und Schaffung eines neuen bedingten Kapitals, Satzungsänderung

 

Abstimmungsverhalten: Nein

Begründung: Grundsätzlich sind Genussrechte und andere Formen hybrider Schuldverschreibungen ein sinnvolles Mittel zur Darstellung des regulatorischen Eigenkapitals. Allerdings verfügt die Gesellschaft bereits über ein genehmigtes Kapital in Höhe von 50% des Grundkapitals, weshalb dem vorliegenden Beschlussvorschlag die Zustimmung versagt werden muss. Die SdK trägt Kapitalvorratsbeschlüsse prinzipiell nur bis zu 25% des Grundkapitals mit einer Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss von 10% mit. Darüber hinaus gehender Kapitalbedarf sollte über die Hauptversammlung mit entsprechender Berichterstattung abgewickelt werden.

 

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Schaffung einer neuen Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Genussscheinen und anderen hybriden Schuldverschreibungen ohne Wandlungsrecht mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre

 

Abstimmungsverhalten: Ja

Begründung: Auch wenn der Beschlussvorschlag volumenmäßig die Grenzen der SdK für Vorratskapitalia übersteigt, kann dem Vorschlag dennoch aufgrund des Verzichts auf Wandlungsrechte- oder pflichten die Zustimmung erteilt werden.

 

 

TOP 8 Beschlussfassung über die Änderung von § 9 Abs. 5 Satz 3 und § 9 Abs. 6 der Satzung

 

Abstimmungsverhalten: Ja

Begründung: Der Eilausschuss war bis zum 31.12.2018 ein Unterausschuss des Risikoausschusses. In der veränderten Geschäftsordnung des Aufsichtsrats ist der Eilausschuss zukünftig nicht mehr enthalten. Die Anpassung der Satzung ist somit formeller Natur.

 



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.