Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 04.07.2019



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2018/2019, des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2018/2019 und des zusammengefassten Lageberichts für die HORNBACH Baumarkt AG und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2018/2019

 

Abstimmungsverhalten: Ja

Begründung: In 2018 fiel das Ergebnis pro Aktie um 30%. Da die Dividende trotzdem unverändert bei € 0,68 bleiben soll steigt die Ausschüttungsquote von 37% auf 53%. Die höhere Quote soll zum einen Kontinuität, aber auch eine gewisse Zuversicht ausdrücken. Obwohl die Verschuldung deutlich von € 322 Mio. auf € 520 Mio. angestiegen ist, ist Hornbach Baumarkt nach wie vor solide finanziert, zumal ein hoher Wert der Immobilien gegenübersteht. Eine noch höhere Dividende zum 50-jährigen Jubiläum wäre zwar wünschenswert gewesen, hätte aber ein falsches Signal gesendet.

 

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018/2019

 

Abstimmungsverhalten: Ja

Begründung: Insgesamt gesehen war 2018 ein schwieriges Jahr - Rekordhitze, oder Lohnsteigerungen z.B. Zusätzlich scheinen einige Kosten und Investitionen sich verselbständigt zu haben, so dass das Ergebnis deutlich um 30% fiel. Trotzdem ist Hornbach nach wie vor der produktivste Wettbewerber und am besten für die Zukunft gerüstet. Die Kosten sind jetzt im Fokus, so dass sich gewisse Verbesserungen einstellen sollten.

 

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018/2019

 

Abstimmungsverhalten: Ja

Begründung: Strategisch ist Hornbach gut positioniert, vor Allem durch die hohen Investitionen im Bereich Digitalisierung. Die Finanzsituation ist nach wie vor solide. Der Aufsichtsrat scheint, obwohl vielleicht etwas spät, entsprechende Maßnahmen zur Kostenverbesserung unterstützt zu haben. Der Aufsichtsrat scheint seinen Beratungs- und Kontrollpflichten nachgekommen zu sein.

 

 

 

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019/2020 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das Geschäftsjahr 2019/2020

 

Abstimmungsverhalten: Ja

Begründung: Mit Deloitte wird ein neuer Wirtschaftsprüfer gewählt. Der Wechsel erfolgt spät, ist aber zu begrüßen.

 

 

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 

 



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