Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 19.02.2019



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts für die OSRAM Licht AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2017/2018 sowie des Berichts des Aufsichtsrats und des Corporate-Governance-Berichts zum Geschäftsjahr 2017/2018

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der OSRAM Licht AG

 

Ablehnung

 

Begründung: Zwar begrüßt die SdK generell hohe Ausschüttungsquoten. Allerdings muss die Ausschüttungsquote auch zur Lage der Gesellschaft passen. Die vorgeschlagene Ausschüttung in Höhe von 1,11 Euro je Aktie erfüllt diese Anforderung aus unserer Sicht nicht. Im zurückliegenden Geschäftsjahr 2017/18 musste die ursprüngliche Prognose zweimal nach unten korrigiert werden. Die Entwicklung im Bereich der LEDs liegt deutlich unter Plan. Gleichzeitig ist die Planbarkeit aufgrund der Probleme in der Abnehmerbranche Automotive, internationaler Handelskonflikte und einer sich abkühlenden Weltwirtschaft nur eingeschänkt gegeben. Gleichzeitig steht OSRAM noch vor massiven Investitionen in die Zukunft, die nicht aufgebschoben werden sollten, um die "Zukunft nicht zu verpassen". Der freie Cashflow war in 2017/18 bereits stark negativ. In 2018/19 wird mit einem leicht positiven freien Cashflow geplant. Sollte sich das Umfeld nur leicht negativer darstellen als aktuell geplant, und dieses Szenario wurde selbst vom Vorstandsvorsitzenden bereits als ein mögliches eingeräumt, würde sich die Investitionsfähigkeit der Gesellschaft deutlich verschlechtern. Aus den genannten Gründen halten wir eine Ausschüttung von rund 78 % des Konzernjahresüberschusses für zu hoch gegriffen. Die Dividende sollte daher 0,60 Euro je Aktie für das zurückliegende Geschäftsjahr nicht überschreiten.

 

Sollte der Vorstand auf der HV die vorbenannten Zweifel bezüglich der Dividendenausschüttung beseitigen können, behalten wir uns vor, dem Beschlussgegenstand zuzustimmen.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017/2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Das Management hat OSRAM in den zurückliegenden Jahren vom traditionellen Hersteller von Lampen und Leuchten zu einem Technologieunternehmen gewandelt. Diese Neuaufstellung des Unternehmens war wichtig,dürfte aber mit den bisher eingeleiteten Maßnahmen noch nicht zu Ende sein. Die hohen Investitionen in die LED-Fertigung, v.a. in Malaysia, erscheinen nach einem Umsatzrückgang im zurückliegendem Quartal mittlerweile in einem anderen, fragwürdigem Licht. Jedoch gehören Schwankungen auf der Nachfragseite zum Geschäft und müssen stets unter einer langfristigen Perspektive gesehen werden. Daher erscheint auch das Eingeständnis des Vorstandes, sich bei der Prognose der Marktentwicklung vor drei Jahren getäuscht zu haben, nicht als ein für die Entlastung relevanter Umstand. Dennoch sollte darauf geachtet werden, dass die Porgnosefähigkeit auf mittlere und lange Sicht deutlich verbessert wird. Umstände, die eine Zustimmung zur Entlastung für das Geschäftsjahr 2017/18 nicht erlauben würden, sind nicht bekannt.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017/2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat die Arbeit des Vorstands in insgesamt sieben Sitzungen überwacht und stand diesen bei Bedarf auch beratend zur Seite. Es gibt keine erkennbaren Gründe, dem Gremium die Entlastung zu verweigern.

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Zwischenberichts

 

Zustimmung

 

Begründung: Ernst & Young zählt zu den renommiertesten Wirtschaftsprüfungsunternehmen weltweit. Die globale Aufstellung und die hohe Qualifikation der Mitarbeiter sprechen dafür, dass der Gesellschaft das Mandat zur Prüfung der Abschlüsse der OSRAM Licht AG übertragen werden kann.

 

 

TOP 6 Beschlussfassung über eine Nachwahl zum Aufsichtsrat

 

Zustimmung

 

Begründung: Herr Mittal ist ein bestens qualifizierter und hoch anerkannter Experte in der Halbleiterbranche. Er würde qualitativ daher eine ideale Besetzung für den Aufsichtsrat der Gesellschaft darstellen. Er hat bereits mehrere vergleichbare Mandate inne, und würde mit dem hier auf ihn zu übrtragendem Mandat die enge Forderung der SdK, maximal 3 Aufsichtsratsmandate an eine Person zu vergeben, überschreiten. Da er jedoch mittlerweile als selbständiger Unternehmensberater tätig ist, kann er als Berufsaufsichtsrat eingestuft werden. In diesem Fall erlaubt die SdK bis zu 5 Mandate. Daher kann seiner Wahl zugestimmt werden.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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