Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 28.05.2019



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der BayWa Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2018, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2018, einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 a Abs. 1, 315 a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs, sowie des Berichts des Aufsichtsrats

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Mit einer vorgeschlagenen Dividendenausschüttung von 0,90 Euro je dividendenberechtigter Aktie liegt die Ausschüttungsquote bezogen auf den Konzernjahresüberschuss bei rund 97,8 %. Der Dividendenvorschlag erfüllt sämtliche Anforderungen der SdK, die eine Ausschüttungsquote von mindestens 40% fordert. Die Gesamtsituation des Unternehmens lässt noch eine Ausschüttung in dieser Höhe zu. Da der operative Cashflow jedoch stark negativ war in 2018, und die Verschuldung angestiegen ist, muss zukünftig auch noch mehr auf Optimierung des Cashflows geachtet werden.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Die BayWa AG hat trotz eines Umsatzanstiegs die Ergebniskennziffern und den operativen Cashflow nicht steigern können. Die Margen enttäuschen weiterhin v.a. im Handelsgeschäft, während die Verschuldung kontinuierlich ansteigt. Hier muss der Vorstand zeitnah Lösungsansätze liefern, bevor die Gesellschaft in ernsthaftere Schwierigkeiten gerät.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat kam in sieben ordentlichen Sitzungen zusammen. Seine Überwachungs- und Beratungspflichten hat er anscheinend ordnungsgemäß wahrgenommen, zumindest sind keine Gründe bekannt, die für eine nicht sorgsam erfolgte Kontrolle sprechen

 

 

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019

 

Ablehnung

 

Begründung: Deloitte prüft bereits seit mehr als zehn Jahren die Gesellschaft. Aus Sicht der SdK wird durch eine so lange Zusammenarbeit die Unabhängigkeit gefährdet. Daher kann dem Wahlvorschlag nicht mehr zugestimmt werden, auch wenn Deloitte grundsätzlich für die Prüfung der Gesellschaft geeignet wäre.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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