Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 24.04.2019



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018 sowie des für die Gesellschaft und den Konzern zusammengefassten Lageberichts einschließlich des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018  

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Die vorgeschlagene Dividende von unverändert € 0,55 je Vorzugsaktie entspricht einer Ausschüttungsquote von 40,1% des Konzerngewinns vor Sondereffekten. Die von der SdK geforderte Ausschüttungsquote von 40-60% wird somit erreicht.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Das Unternehmen hat die im vergangenen Jahr vom Vorstand propagierten sehr ambitionierten Ziele nicht erreicht. Die im 2.Halbjahr 2018 nicht vorhersehbare Abschwächung der Autokonjunktur in China und Probleme der Autohersteller mit dem neuen WLTP-Abgasstandard zeigten bei Schaeffler ihre Wirkung und führten in der größten Unternehmenssparte „Automotive OEM“ zu einem Margen- und Ergebnisrückgang. Dem Vorstand ist zu Gute zu halten, dass er konsequent, schnell und umfassend auf das schwierige Markt- und Wettbewerbsumfeld und den zugenommenen Veränderungsdruck reagiert hat. Trotz des Ergebnisrückgangs weist Schaeffler 2018 im Branchenvergleich immer noch eine gute EBIT-Marge aus.

 

Auch die notwendige Transformation, das Unternehmen unabhängiger vom bisherigen Hauptumsatzbringer „Verbrennungsmotor“ zu machen, wird zielstrebig vorangetrieben. In der kleineren Unternehmenssparte „Industrie“ ist es dem Vorstand durch gezielte Maßnahmen gelungen, die Marge 2018 im Vergleich zum Vorjahr wieder deutlich zu steigern. Der in den letzten Jahren vom Vorstand erfolgreich betriebene Abbau der Finanzschulden führte zu einer deutlichen Verbesserung der Bonität (jetzt Einstufung als Investment Grade).

 

Wenn auch die optimistischen Unternehmensergebnisziele in dem schwierigen Marktumfeld nicht erreicht wurden, verdient es der Vorstand, für seine geleistete Arbeit entlastet zu werden.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Bericht des Aufsichtsrates im Geschäftsbericht lässt darauf schließen, dass der Aufsichtsrat seine Aufgaben gewissenhaft und umfassend erfüllt hat.

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts sowie für eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen

 

Zustimmung

 

Begründung: Neben dem Honorar für die Abschlussprüfung und andere Bestätigungsleistungen in Höhe von € 7,2 Mio. erhielt die Prüfungsgesellschaft KPMG im Jahr 2018 rd. € 1,0 Mio. für Steuerberatungsleistungen und sonstige Leistungen. Erfreulich ist, dass die Honorare für Beratungen im Vergleich zum Vorjahr deutlich zurückgegangen sind.

 

Die SdK fordert zur Wahrung der Unabhängigkeit der Abschlussprüfung eine weitgehende Trennung von Prüfung und Beratung. Die Beratungskosten sollen 25% der Prüfungskosten des Jahresabschlusses nicht übersteigen. Dieser Grenzwert wurde hier nicht überschritten.

 

 

TOP 6 Neuwahlen zum Aufsichtsrat

 

Zustimmung  

 

Begründung: Der Wiederwahl der bisherigen AR-Mitglieder Maria-Elisabeth Schaeffler-Thumann, Georg F.W. Schaeffler, Dr. Holger Engelmann, Robin Stalker, Prof. Dr. Tong Zhang, Prof. Dr. Bernd Gottschalk sowie der Neuwahl von Dr. Vera Rothenberg und Sabrina Soussan steht nichts entgegen. Nach den vorliegenden Informationen erfüllen diese Kandidaten alle Voraussetzungen für den Aufsichtsrat.

 

Die beiden zur Wiederwahl stehenden Prof. Hans-Jörg Bullinger und Prof. KR Ing. Siegfried Wolf haben neben der Aufsichtsratstätigkeit bei Schaeffler auch noch jeweils weitere 5 AR-Mandate (u.a. auch als Vorsitzender) bei anderen Unternehmen. Prof. Bullinger und Prof. Wolf sollten deshalb künftig keine Mitgliedschaften in Ausschüssen bei Schaeffler mehr übernehmen. Wenn die beiden genannten Personen nicht in absehbarer Zeit einen ihrer weiteren Aufsichtsratsposten niederlegen oder ihre zeitliche Verfügbarkeit nicht plausibel auf der HV darlegen können, kann die SdK aufgrund der Ämterhäufung (Overboarding) die Wahl der Kandidaten nicht unterstützen.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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