Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 12.06.2019



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2018, des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018 und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns mit dem Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2018 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs 1, § 315a Abs. 1 HGB

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Mit der erneuten, planmäßigen Dividendenerhöhung um fünf Eurocent beträgt der diesjährige Ausschüttungsvorschlag jetzt 1,50 € je Aktie. Das stets bewertungssensitive Konzernergebnis je Aktie lag dieses Jahr bei lediglich 1,29 €, ist aber für die Beurteilung der Dividendenauskehrung im Falle der Deutschen EuroShop nicht sachgerecht, da es im vorliegenden Fall eine nicht zustimmungsfähige Substanzausschüttung suggerieren würde. Bei Betrachtung der aus Sicht der SdK hier angemesseneren Kennzahlen FFO je Aktie von 2,43 € sowie des EPRA-Ergebnisses von 2,39 € pro Anteilsschein fällt die Beurteilung aber dann positiv aus.

 

 

TOP 3 Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Hinter dem Vorstand liegt ein erneut gut gelaufenes Geschäftsjahr. Anders als in den Vorjahren wurde das für den langfristig auf Bestandhaltung, Cashflow-Optimierung und Dividendenauskehrung ausgerichteten Konzern nicht im Vordergrund stehende Konzernergebnis je Aktie von Bewertungseffekten im Immobilienbestand belastet, so dass nun nur noch 1,29 € nach 2,31 bzw. 4,11 € zu Buche stehen. Operativ konnten hingegen die Umsatzerlöse gegenüber Vorjahr gesteigert werden, zudem wurde die diesbezügliche Prognose übertroffen. Gleiches gilt für das EBIT sowie das EBT ohne Bewertungsergebnis. Auch die EPRA-Earnings sowie der FFO lagen über Vorjahr, letztgenannte Kennzahl auch über dem Prognosewert. Überzeugend auch der Blick auf den für das implementierte Geschäftsmodell wichtigen Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit und die Finanzierungsseite des Konzerns, wo der Zinsaufwand im Berichtsjahr deutlich gesenkt werden konnte und sich der durchschnittliche Zinssatz des Darlehensportfolios auf 2,72% bei einer Duration von 5,4 Jahren verringern ließ. Einzig der für die Aktionäre wichtige TSR hat sich aufgrund der Kurskomponente negativ entwickelt, was im Gegensatz zu den o.g., vom Vorstand beeinflussbaren Leistungskennziffern steht und analog zum Vorjahr eher einer in Zeiten zunehmenden Onlinehandels gestiegenen Skepsis gegenüber den Betreibern von Shoppingcentern und damit dem bisher intakten Geschäftsmodell der Deutschen EuroShop geschuldet sein dürfte.

 

 

TOP 4 Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Ausweislich seines ausführlichen Berichts hat der Aufsichtsrat seine Kontrollaufgabe u.a. in vier Plenumssitzungen erneut verantwortlich wahrgenommen. Ferner wurde die personelle Kontinuität im Vorstand, nach der Vertragsverlängerung von Herrn Wellner im Vorjahr, durch die Vertragsverlängerung von Herrn Borkers im Berichtsjahr gesichert.

 

 

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019

 

Ablehnung

 

Begründung: Im Vergleich zum Vorjahr kann in dieser Frage leider erneut keine Bewegung verzeichnet werden. Deshalb gilt hier anlog zur letzten Hauptversammlung: „Die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft prüft die Abschlüsse von Konzern und Gesellschaft seit 2005. Dieses ist aus Sicht der SdK eindeutig zu lang, die, um Gewöhnungseffekten und damit abnehmender Unabhängigkeit in der Abschlussprüfung vorzubeugen, den Wechsel der Prüfungsgesellschaft nach spätestens zehn Jahren fordert.“

 

 

TOP 6 Wahlen zum Aufsichtsrat

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen die zur Neuwahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten bestehen seitens der SdK keine Bedenken.

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über eine Ergänzung der Satzung in § 13 der Satzung

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Neuregelung betrifft die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern, ist rein verfahrenstechnischer Natur und aus Sicht der SdK unproblematisch.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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