Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 07.05.2019



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TOP 1 Vorlage Jahresabschluss u.a. Berichte

 

Keine Abstimmung vorgesehen

 

 

TOP 2 Verwendung Bilanzgewinn

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Dividende wurde im Konzern verdient. Dazu beigetragen haben alle Regionen und Geschäftsfelder. Auch die neu erworbene Abertis-Minderheitsabteilung (20% minus 1 Aktie) hat einen nennenswerten Betrag hinzu beigetragen.

 

 

TOP 3 Entlastung Vorstand

 

Zustimmung

 

Begründung: Alle Geschäftsfelder und Regionen (ca. 95% außerhalb Deutschlands) haben in 2018 positiv abgeschlossen. Die ersten Schritte der Abertis-Integration (federführend Atlantia) in die Atlantia- und die ACS-Denkweise wurden vollzogen.

 

 

TOP 4 Entlastung Aufsichtsrat

 

Zustimmung

 

Begründung: Die cashschonende Minderheitsbeteiligung an Abertis entwickelt sich planmäßig zu einem guten „Cashflow-Lieferanten“.  Risiken aus der Großübernahme Abertis mit fast 17 Mrd. € Transaktionsvolumen sind nicht erkennbar.

 

Die übrigen Geschäfte laufen dank weltweit guter Baukonjunktur und gutem Management weiter sehr erfolgreich.

 

 

TOP 5 Wahl Abschlussprüfer

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Wechsel von Deloitte zu KPMG wird entsprechend EU-Verordnung vollzogen.

 

 

TOP 6 Genehmigtes Kapital

 

Ablehnung

 

Begründung: Das genehmigte Kapital beträgt nach der Abertis-Übernahme immer noch 36% des aktuellen Grundkapitals und sollte auch so für größere Übernahmen (bis zu 10 Mrd. inkl. Fremdkapitalkomponente) ausreichen.

 

Die Collartransaktion von 8% der Hochtief-Anteile seitens Atlantia an Goldman Sachs hat zwar den Freefloat der Hochtief-Aktie um 1/3 erhöht, war jedoch verbunden mit einem Einbruch des Aktienkurses trotz exzellenter Ergebnis-Zahlen und sehr guter Börsensituation. Die Haltefrist von 120 Tagen für ein mögliches weiteres Paket von knapp 16% hält den Aktienkurs in den nächsten Monaten weiter künstlich niedrig.

 

Eine weitere Verwässerung der Hochtiefanteile (bis 10% Kapitalerhöhung mit Bezugsrechtsausschluss) ist momentan aus Eigentümersicht nicht hinnehmbar.

 

 

TOP 7 Streichung von §20, Abs. (3) der Satzung

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Streichung vollzieht eine Anpassung an die aktuelle Gesetzeslage nach. Für die Kommunikation mit dem Eigentümer ändert sich dadurch nichts.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.