Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 05.06.2019



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2018 und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018 mit den Lageberichten der KRONES Aktiengesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2018, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns, des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2018 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 sowie §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 1,70 Euro je Aktie entspricht einer Ausschüttungsquote von 35,6 % bezogen auf den Konzernjahresüberschuss. Dies ist nicht innerhalb des von der SdK geforderten Ausschüttungsrahmens in Höhe von 40 % - 60 %. Gegenüber der Vorjahresdividende wurde der Dividendenvorschlag stabil gehalten, obwohl das Ergebnis je Aktie um 20 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum einbrach. Dieser kann zugestimmt werden, da die Working Capital Quote nicht verbessert werden konnte und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen weiterhin schwierig sind.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Insgesamt erscheint Krones bestens im Markt aufgestellt zu sein und konnte in 2018 erneut den Umsatz steigern. Ergebnisseitig sind die schwierigen Rahmenbedingungen bereits sichtbar. Die Entwicklung des Working Capitals ist weiterhin kritisch, und muss verbessert werden. Insgesamt ist jedoch kein Grund erkennbar, der gegen eine Entlastung sprechen würde.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: In insgesamt fünf Aufsichtsratssitzungen hat der Aufsichtsrat die Arbeit des Vorstands überwacht. Es ist j kein Grund erkennbar, der gegen eine Entlastung sprechen würde.

 

 

TOP 5 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Ernst & Young gehört zu den weltweit führenden Wirtschaftsprüfungsunternehmen. Aufgrund des weltweiten Präsenz und der hohen Qualifikation des Personals ist Ernst & Young bestens geeignet, die Prüfung der Abschlüsse der Krones AG vorzunehmen.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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