Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 26.09.2018



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Halloren Schokoladenfabrik Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2017 und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2017, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017, des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2017 und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

 

Keine Abstimmung erforderlich. 

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung 

 

Begründung: Dem Vortrag auf neue Rechnung kann zugestimmt werden, da die Gesellschaft operativ ein negatives Ergebnis erwirtschaftet hat, was eine Reserve aus den Deinvestitionserlösen rechtfertigt.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung 

 

Begründung: Nach Jahren der eher erfolglosen Expansion ins Massengeschäft mit geringen Margen erscheint die begonnene Konzentration auf die Kernmarke nicht unzweckmäßig. Es bleibt abzuwarten, ob der Hauptaktionär für eine Verlagerung von Gewinnen in vom Hauptaktionär übernommene frühere Tochtergesellschaften sorgt.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Begründung entspricht im Wesentlichen der bei TOP 3. 2017 fanden Wechsel im Aufsichtsrat statt. Die neuen AR-Mitglieder haben noch keine derartigen Weichenstellungen vorgenommen, wie sie in der 1. Jahreshälfte 2017 erfolgten.

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018  

 

Zustimmung 

 

Begründung: Es wird ein neuer Abschlussprüfer vorgeschlagen. Dagegen ist nichts einzuwenden. Das Unternehmen hat eine Größe, der jeder WP gewachsen sein müsste.

 

 

TOP 6
Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien

 

Zustimmung 

 

Begründung: Die zurückgekauften Aktien sollen eingezogen werden. Damit bleiben die Beteiligungsverhältnisse derjenigen, die im Unternehmen bleiben wollen, unverändert bzw. ihr Anteil steigt relativ. Damit erhalten Aktionäre des - nur noch im Freiverkehr in Hamburg ohne Zutun des Unternehmens gelisteten und ansonsten gedelisteten - Unternehmens die Möglichkeit, sich von ihren Aktien zu trennen. Gezwungen dazu wird aber niemand. Solange Katjes Aktionär bleibt, kann der Hauptaktionär auch nicht die Squeeze-Out-Schwelle erreichen. Katjes sieht seine über 10%-ige Beteiligung als langfristige strategische Investition.

 

 

TOP 7
Satzungsänderung betreffend § 6 Abs. 1 der Satzung  

 

Ablehnung 

 

Begründung: Zwar öffnet die Möglichkeit, die Hauptversammlung außer am Firmensitz in Halle auch an einem deutschen Börsenplatz durchzuführen, nicht jeglichen Missbrauch. Doch gibt es eine große Zahl von Kleinaktionären aus Halle, denen so die Teilnahme an der HV unattraktiv gemacht würde. Deren Belange möchte die SdK schützen. 

 

 

TOP 8
Unterrichtung über die Ausnutzung der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien durch die Gesellschaft  

 

Bericht - keine Abstimmung

 

 

TOP 9
Beschlussfassung über die Bestellung eines Sonderprüfers nach § 142 AktG

 

Zustimmung

 

Begründung: Es handelt sich um Geschäfte mit dem Hauptaktionär in einer Umstrukturierungsphase, die dazu geeignet sind, die außenstehenden Aktionäre zu benachteiligen. Zwar wurde ein Abhängigkeitsbericht erstellt, der aber für die Aktionäre nicht einsehbar ist. Ob es wirklich unabhängige Aufsichtsratsmitglieder gibt, kann nicht verbindlich eingeschätzt werden. Der Umgang mit Anträgen auf der letzten Hauptversammlung, die der Überprüfung bestimmter Vorgänge dienen sollten, dergestalt, macht leider misstrauisch. Insofern erscheint eine Prüfung durch einen unabhängigen Dritten angezeigt.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.