Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 29.06.2018



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2017 mit den Berichten des Vorstands und des Aufsichtsrats.

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Gewinnverwendung  

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Beschlussvorschlag sieht bei einem erfreulich von 35,41 € auf 44,51 € gesteigerten Ergebnis eine Auskehrung an die Aktionäre von 15,00 € pro Aktie vor. Dieses entspricht zwar nur einer Ausschüttungsquote von knapp 34%, die Dividendenerhöhung gegenüber Vorjahr beträgt allerdings ungefähr 33%.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands.

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Einsatz des Competence Centrums mittelständische Industrie GmbH (CCMI) unter Leitung der ab 2018 neuen Vorständin der Gesellschaft, Frau Dr. Bartelheimer, hat sich bewährt. Der Vorstand konnte bei signifikanten Umsatzsteigerungen ein deutlich verbessertes Ergebnis erzielen. Die Bilanzsituation ist weiterhin sehr solide, die Ausschüttung weiterhin verdient.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats.

 

Zustimmung

 

Begründung: Soweit für die SdK aus dem knappen AR-Bericht erkennbar, hat der Aufsichtsrat u.a. in fünf Sitzungen seine Kontrolltätigkeit verantwortlich wahrgenommen. Mit der Bestellung von Frau Dr. Bartelheimer als Ergänzung zum bisherigen Alleinvorstand Rabe konnte die durch die Abberufung von Herrn Lautier entstandene personelle Lücke kompetent aufgefüllt werden. Die Neuausrichtung der Gesellschaft nimmt auch damit zunehmend Gestalt an, woran der Aufsichtsrat unter Leitung von Herrn Röders seinen Anteil hat.

 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK begrüßt den lange von ihr geforderten Wechsel des Abschlussprüfers.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals aus Gesellschaftsmitteln per 1. Januar 2019 und damit verbundene Satzungsänderung

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Verdoppelung des Gezeichneten Kapitals durch Umwandlung von Gewinnrücklagen ohne Ausgabe neuer Aktien ist als reiner „Passivtausch“ für die Aktionäre unproblematisch, signalisiert aber nach außen durch die Verminderung grundsätzlich ausschüttungsfähigen Kapitals eine erhöhte Solidität.

 

 

TOP 7
Beschlussfassung über weitere Satzungsänderungen

 

Zustimmung

 

Begründung: Neben der Streichung eines vorhandenen Genehmigten Kapitals handelt es sich um klarstellende resp. modernisierende Satzungsänderungen, gegen die die SdK keine Einwände hat.

 

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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