Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 03.05.2019



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TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der BASF SE und des gebilligten Konzernabschlusses der BASF-Gruppe für das Geschäftsjahr 2017; Vorlage der Lageberichte der BASF SE und der BASF-Gruppe für das Geschäftsjahr 2017 einschließlich der erläuternden Berichte zu den Angaben nach §§ 289a Absatz 1, 315a Absatz 1 Handelsgesetzbuch; Vorlage des Berichts des Aufsichtsrats

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Obwohl das bereinigte Ergebnis pro Aktie um ca. 9% fiel soll die Dividende für das Jahr 2018 von € 3,1 auf € 3,2 um 3,2% steigen. BASF setzt damit ihr Ziel um, jedes Jahr die Dividende zu erhöhen, unabhängig vom erzielten Ergebnis. Damit schüttet BASF 54,5% der adjustierten Ergebnisse aus. Trotz Zukäufen von mehr als € 7 Mrd. steht die Eigenkapitalquote immer noch bei sehr soliden 41,7% (2017 44,1%). Da BASF nach wie vor sehr solide finanziert ist (netto Verschuldung / EBITDA unter 2) ist diese relativ hohe Ausschüttung auch unter einem konservativen Blickwinkel und vielfältigen Akquisitionen zu begrüßen.

 

 

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: Trotz vieler Unwägbarkeiten und Turbulenzen in 2018 konnte BASF sich recht ordentlich behaupten. Strategisch ist BASF gut positioniert, die Finanzierung ist solide und das Unternehmen passt sich stetig an veränderte Marktbedingungen an. Der Aufsichtsrat scheint seinen Kontroll- und Beratungspflichten nachgekommen zu sein.

 

 

TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

 

Zustimmung

 

Begründung: 2018 fielen das Ergebnis um 9% und der Aktienkurs noch deutlicher. Gründe waren z.B. ein schwieriges wirtschaftliches Umfeld, aber auch viele Sonderfaktoren, wie z.B. das Niedrigwasser im Rhein oder fehlende Ergebnisbeiträge im Zuge der Agro Akquisitionen. Im Großen und Ganzen sind diese Einflussfaktoren nicht dem Management anzulasten, so dass Entlastung zu erteilen ist. BASF ist nach wie vor Markt- und Kostenführer in den meisten Bereichen und auch finanziell solide aufgestellt.

 

 

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

 

Ablehnung

 

Begründung: Die gesamten Gebühren des Abschlussprüfers sind deutlich angestiegen, von € 19,3 Mio. auf € 22,1 Mio. und gerade noch akzeptabel in Hinblick auf die Komplexität und Größe der Prüfung. Allerdings prüft KPMG seit dem Abschluss 2006. Um die Unabhängigkeit der Prüfung zu sichern fordert die SdK generell einen Wechsel der Prüfgesellschaft nach spätestens 10 Jahren, so dass die Wahl von KPMG für das 14. Jahr abgelehnt wird.

 

 

TOP 6 Wahl des Aufsichtsrates

 

Zustimmung

 

Begründung: Bei keinem der Kandidaten besteht eine Ämterhäufung. Die fachliche Qualifikation scheint jeweils gegeben und die zur Wiederwahl stehenden Kandidaten scheinen in den vergangenen Jahren ihre Aufsichtsratstätigkeit gut erfüllt zu haben. Eine Sondersituation ist Herr Hambrecht, der nach nur einem Jahr sein Mandat niederlegen will. Grundsätzlich wäre eine solch kurze Periode nicht akzeptabel. Da Herr Hambrecht aber zur Wiederwahl steht bedarf es keiner Einarbeitungszeit, so dass er dann für den früheren CEO Herrn Bock zurücktreten kann.

 

 

TOP 7 Beschlussfassung über die Schaffung eines genehmigten Kapitals

 

Ablehnung

 

Begründung: Das gesamte Volumen der Kapitalerhöhung kann 40% erreichen und überschreitet damit das von der SdK angestrebte Maximum von 25%. BASF hat in der Vergangenheit alle Zukäufe, auch größere, ohne Kapitalerhöhung aus dem freien Cash-Flow und Krediten finanziert. Die Dividende soll trotzdem Jahr für Jahr steigen, so dass das Management hier auch einen Vertrauensbonus hat. Allerdings, in Anbetracht eines hohen jährlichen Cash-Flows von um die € 8 Mrd. sollte eine Kapitalerhöhung um 25% generell für die meisten Zukäufe und Investitionen ausreichen, so dass tatsächlich nur bei sehr großen Akquisitionen, wie z.B. im Falle Bayers, eine größere Kapitalerhöhung nötig wäre. Genau für solch seltene Fälle findet es die SdK jedoch sinnvoll, wenn die Aktionäre vorher, im Zweifel bei einer außerordentlichen Hauptversammlung, dazu befragt werden.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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