Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 12.06.2018



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017, des zusammengefassten Lageberichts für die Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des erläuternden Berichts zu den Angaben gemäß § 289a Abs. 1 und § 315a Abs. 1 HGB

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Dividende soll von 0,59 € auf 0,67 € (+ 13,7 %) angehoben werden. Damit wächst sie etwas stärker als das Ergebnis / Aktie (+ 11,7 %) und entspricht einer Ausschüttungsquote von etwa 2/3 des Konzernergebnisses ("A-Aktien"). Sie liegt damit leicht über den Forderungen der SdK und wurde operativ verdient. 

 

 

TOP 3
Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Mit einer Umsatzsteigerung von 6,5 %, die zu einem Anstieg des EBIT in ähnlicher Höhe und einem überproportionalen Anstieg des Konzernergebnisses führte (vgl. o. TOP 2), hat der Vorstand ein gutes Ergebnis abgeliefert. Dies gilt erfreulicherweise sowohl für das Segment "Intermodal" (Bahngesellschaften) als auch für die "Container", wenngleich sich hier offenbar die Margenerosion fortsetzt. Nicht zuletzt deshalb scheint auch die Strategie, künftig mehr auf den Bahntransport zu setzen, richtig.

 

 

TOP 4
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Bericht ist auch unter dem neuen Vorsitzenden Dr. Grube aussagekräftig geblieben und zeigt, dass sich der AR in insgesamt 6 Sitzungen mit allen wesentlichen Aufgaben und Problemen des Unternehmens befasst und damit den Vorstand bei seiner Arbeit angemessen kontrolliert und beraten hat. 

 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers, des Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten

 

Zustimmung


Begründung: Das Unternehmen wechselt unaufgefordert alle 5 Jahre den AP und setzt damit Standards. Auch die fast ausschließliche Beschränkung auf die reine Prüfung ist vorbildlich. Gegen die Wiederbestellung der im vorletzten Jahr erstmals bestellten PWC AG bestehen daher keinerlei Einwände. 

 

 

TOP 6
Wahlen zum Aufsichtsrat

 

Ablehnung / Zustimmung (Einzelwahl):


Begründung: Die Wahl des Kandidaten Dr. Sevecke wird abgelehnt. Er nimmt bereits 3 weitere AR-Mandate und 5 Mandate in vergleichbaren Gremien wahr, darunter 2 Mal als Vorsitzender. Dies ist nach Ansicht der SdK eine von den Governance - Grundsätzen her nicht mehr akzeptable Häufung von Mandaten, zumal Herr Dr. Seveke hauptberuflich noch als Staatsrat für die Hansestadt Hamburg tätig ist, was auch seine zeitliche Verfügbarkeit fraglich erscheinen lässt.
 

Der Wahl von Frau Dr. Niklas kann zugestimmt werden, da sie fachlich qualifiziert und zeitlich hinreichend verfügbar erscheint. Die Zustimmung setzt allerdings voraus, dass in der HV auch in Bezug auf ihre Unabhängigkeit eine wenigstens hinreichend zufriedenstellende Antwort erfolgt. Denn durch ihre Tätigkeit als Geschäftsführerin der Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement erscheinen Interessenkonflikte immerhin denkbar.
 

Generell werden die häufigen Wechsel auf der "Senatsbank" im AR kritisiert. Durch die vorliegende Wahl soll z.B. die bisherige Aufsichtsrätin Frau Mellwig ersetzt werden. Diese war erst vor wenigen Monaten als Ersatzmitglied für Herrn Bösinger nachgerückt (der selber erst 2016 gewählt worden war) und legt bereits jetzt wieder ihr Amt nieder. Sollten sich diese Wechsel fortsetzen, wird künftig keiner Wahl eines Vertreters der Hauptaktionärin mehr zugestimmt ungeachtet der jeweiligen Person. Denn die derzeitige Situation ist für den Vorstand unzumutbar, da auch er für seine Arbeit hinreichende Kontinuität im AR dringend benötigt.    

 

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.   

 

 



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