Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 12.04.2018



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der PUMA SE und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017, des zusammengefassten Lageberichtes für die PUMA SE und den PUMA-Konzern (einschließlich des erläuternden Berichts des Verwaltungsrats zu den übernahmerechtlichen Angaben) sowie des Berichts des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2017

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Ablehnung

 

Begründung: Nach zahlreichen Jahren mit viel zu geringen Ausschüttungsquoten sollen für das Geschäftsjahr 2017 rd.€ 186,8 Mio. bzw. € 12,50 je Aktie (Vorjahr € 0,75 je Aktie) als Dividende ausgeschüttet werden. Dies entspricht einer Ausschüttungsquote von 69,7% des AG-Gewinns. Bezogen auf das zur wirtschaftlichen Beurteilung wichtige Konzernergebnis von € 135,8 Mio. beträgt die Ausschüttungsquote 137,5%. Die vorgesehene Dividende übersteigt somit den Konzernjahresgewinn deutlich.

 

Diese vom Vorstand in ihrer Höhe der Ausschüttungsquote als einmalige Ausschüttung bezeichnete Dividende stellt vor allem eine Auszahlung als Treueprämie an den bisherigen mit 86,3% an Puma beteiligten Großaktionär Kering, der seinen teilweisen Rückzug angekündigt hat, dar.

 

Aufgrund der sehr guten Geschäftsentwicklung und der soliden Basis wäre diese hohe Dividende für das Unternehmen zwar gut verkraftbar. Für ein Wachstumsunternehmen wie Puma, das allein für Marketing jährlich rd.11-12% des Umsatzes aufwenden muss, ist diese hohe Dividende jedoch nicht sinnvoll und stellt keine angemessene Ausschüttung dar.

 

Die SdK fordert vielmehr im Sinne einer Dividendenkontinuität eine regelmäßige Ausschüttung von rd.40-50% des Konzernüberschusses.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Bericht des Verwaltungsrats lässt darauf schließen, dass er seine Kontrollfunktion gewissenhaft ausgeübt hat.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der geschäftsführenden Direktoren für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Die hervorragende Geschäftsentwicklung 2017 mit einer deutlichen Umsatzsteigerung und einer Verdoppelung des Konzernjahresüberschusses im Vergleich zum Vorjahr zeigt, dass die von der Geschäftsleitung verfolgte Strategie erfolgreich ist.

 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Es sind keine Gründe bekannt, die gegen eine Wiederwahl der seit 2012 bei Puma tätigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte sprechen würde. Es wurden keine Honorare für Beratungsleistungen an den Abschlussprüfer geleistet.

 

 

TOP 6
Änderung der Satzung im Hinblick auf den Wechsel vom monistischen zum dualistischen Leitungssystem

 

Zustimmung

 

Begründung: Einer Zustimmung zur Satzungsänderung steht nichts entgegen. Im Hinblick auf den Wechsel des Leitungssystems ist diese Satzungsänderung notwendig.

 

 

TOP 7
Neuwahlen zum Aufsichtsrat

 

Zustimmung

 

Begründung: Alle zur Wahl vorgeschlagenen Personen gehören bereits dem aktuellen Verwaltungsrat an. Die Neuwahl ist aufgrund der Änderung des Leitungssystems notwendig.

 

Alle 4 vorgeschlagenen Vertreter der Anteilseigner scheinen über die notwendige Qualifikation zu verfügen.

 

3 der 4 vorgeschlagenen Vertreter der Kapitalseite sind Manager des aktuellen Großaktionärs Kering (86,3%). Im Hinblick auf die Ankündigung von Kering, in absehbarer Zeit einen Teil ihrer Puma-Beteiligung an die Kering-Aktionäre weiter zu reichen und die sich dann daraus ergebende Erhöhung des Streubesitzes auf 55% wäre es wünschenswert, wenn bei künftigen Neubesetzungen des Aufsichtsrats dann 2 Mitglieder, die den Streubesitz vertreten, in den AR gewählt werden würden.

 

 

TOP 8
Beschlussfassung über die Ermächtigung der geschäftsführenden Direktoren (oder, soweit anwendbar, des Vorstands), von der Veröffentlichung der Individualbezüge der geschäftsführenden Direktoren (oder, soweit anwendbar, der Mitglieder des Vorstands) abzusehen

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Bezüge von geschäftsführenden Direktoren bzw. Vorstandsmitgliedern sollten uns Aktionären bekannt gegeben werden. Die Beschlussfassung ist deshalb abzulehnen.

 

 

TOP 9
Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen oder einer Kombination dieser Instrumente und zum Ausschluss des Bezugsrechts auf diese Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen oder eine Kombination dieser Instrumente; Schaffung eines bedingten Kapitals 2018 und Satzungsänderung

 

Ablehnung

 

Begründung: Aufgrund der vorgeschlagenen Möglichkeiten des Bezugsrechtsausschlusses der Altaktionäre und der Ausgabe von Schuldscheinen gegen Sacheinlagen unter Bezugsrechtsausschluss lehnt die SdK diese Ermächtigung an.

 

 

TOP 10
Anpassung der Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien

 

Zustimmung

 

Begründung: Diese Anpassung der bestehenden Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien ist im Hinblick auf den vorgeschlagenen Wechsel des Leitungssystems erforderlich. Einer Zustimmung hierfür steht nichts entgegen.

 

Grundsätzlich sieht die SdK den Aktienrückkauf als ein zusätzliches Instrument, um die Altaktionäre neben einer auskömmlichen Dividendenzahlung  überschüssige Mittel zurückzugeben.

 

Da der Vorstand am 20.03.2018 erklärt hat, künftig jährlich mindestens 25-35% des Konzernergebnisses als Dividende auszuschütten, erfüllt Puma nun auch diese Grundvoraussetzung.

 

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.