TOP 1 Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses und Konzernabschlusses der H&R GmbH & Co. KGaA zum 31. Dezember 2017, des zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichts der H&R GmbH & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2017, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 sowie des erläuternden Berichts der Geschäftsführung zu den Angaben nach § 289a Abs. 1, § 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuches (HGB), Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der H&R GmbH & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2017 Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Die Gesellschaft ist wieder in der Lage, Dividenden auszuschütten. 40ct je Aktie machen knapp 50% vom Konzerngewinn (siehe Seite 43 GB) aus und liegen damit voll im Zielkorridor. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2017 Zustimmung Begründung: 2017 wurde der vollständige Abbau des Verlustvortrages und die Dividendenfähigkeit im nennenswerten Umfang erreicht - Gut! TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Zustimmung Begründung: Der Aufsichtsrat ist entsprechend seinem Bericht seinen Pflichten zur Kontrolle und Beratung nachgekommen. Den guten Zahlen unterstellen wir eine gute Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat. TOP 5 Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds Zustimmung Begründung: Der Empfehlung des Nominierungsausschusses zur Wiederwahl von Dr. Hartmut Schütter können wir uns anschließen. TOP 6 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 Zustimmung Begründung: Es sind keine Punkte ersichtlich, die gegen die Wahl von Warth & Klein Grant Thornton AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, sprechen. TOP 7 Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2018 mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts nebst Änderung der Satzung Ablehnung Begründung: Das 2014 beschlossene genehmigte Kapital ist groß genug, selbst erhebliche Dividendenausschüttungen im nächsten Jahr problemlos zu erledigen! Es bedarf keines weiteren genehmigten Kapitals! Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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