Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 21.06.2018



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017, des zusammengefassten Lageberichts für die GFT Technologies SE und den Konzern, des Berichts des Verwaltungsrats über das am 31. Dezember 2017 abgelaufene Geschäftsjahr sowie des erläuternden Berichts des Verwaltungsrats zu den Angaben nach §§ 289a Absatz 1, 315a Absatz 1 HGB für das am 31. Dezember 2017 abgelaufene Geschäftsjahr

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Dividende stellt eine Ausschüttungsquote in Höhe von 44% des Konzern-Jahresüberschusses dar. Dies liegt in der Bandbreite der von der SdK empfohlenen Ausschüttungsquote von 40% – 60%. Es wird begrüßt, dass trotz Ergebnisrückgang aufgrund der Dividendenkontinuität an der Dividende auf Niveau des Vorjahres festgehalten wird.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der geschäftsführenden Direktoren der GFT Technologies SE für das Geschäftsjahr 2017

 

Ablehnung

 

Begründung: Das letzte Jahr ist gekennzeichnet von 2 Umsatz- und Gewinnwarnungen. Diese entstanden durch Sparmaßnahmen zweier Großkunden im Geschäftsbereich Americas & UK. Es wird kritisiert, dass laut Geschäftsbericht erst im vergangenen Jahr Maßnahmen zur Verringerung der Abhängigkeit von Kostenrestriktionen einzelner Großkunden durchgeführt wurden.

 

Weiterhin werden Erläuterungen zu dem Verkauf von 80% der Geschäftsanteile an der „CODE_n“ GmbH an den Vorsitzenden des Verwaltungsrates Herrn Ulrich Dietz, gefordert.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats der GFT Technologies SE für das Geschäftsjahr 2017

 

Ablehnung

 

Begründung: Der Wechsel von Herrn Dietz vom geschäftsführenden Direktor CEO zum Vorsitzenden des Verwaltungsrats verstößt gegen Ziffer 5.4.4 des DCGK. Die schon im Januar 2017 durchgeführte Wahl verstößt gegen §8 Abs. 1, Satz 2 der Satzung.

 

Weiterhin wird die fehlende Bildung von Ausschüssen, keine periodisch durchgeführte Effizienzprüfung und bestehende Chance-of-Control-Klauseln kritisiert.

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts.

 

Ablehnung

 

Begründung: Aus fachlichen Aspekten spricht nichts gegen die erneute Wahl von KPMG zum Abschlussprüfer. Allerdings fordert die SdK die strikte Trennung von Abschlussprüfung und Beratung. Dies erfolgte im vergangenen Jahr nicht, da bei der KPMG in hohem Maße sonstige Leistungen sowie Steuerberatungsleistungen, im Vergleich zu den Prüfungskosten in Höhe von rund 40%, in Anspruch genommen worden sind. Damit ist die Unabhängigkeit zwischen Prüfer und Geprüften aus Sicht der SdK nicht mehr uneingeschränkt gegeben.

 

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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