Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 09.05.2018



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts des Vorstandes und des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017

 

Keine Abstimmung erforderlich. 

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung 

 

Begründung: Bei einem Jahresüberschuss von € 15,9 Mio. ist die Ausschüttung vom € 10,7 Mio. angemessen. Zwar liegt die Quote mit 66% etwas über der von der SdK in ihren Abstimmungsrichtlinien von zwischen 40% und 60%. Allerdings reicht das Geld im Unternehmen offensichtlich aus, um von der Bundesbank mit der besten Risikoklasse 1 bewertet zu werden. 

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung 

 

Begründung:  Der Vorstand der Nationalbank hat trotz eines für Banken schwierigen Umfeldes das Betriebsergebnis neuerlich verbessern können. Die Nationalbank wurde seit langem einmal wieder durch die Bundesbank geprüft und durch die Bundesbank mit der besten Risikoklasse 1 versehen. 

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung 

 

Begründung:  Der Aufsichtsrat hat den Vorstand bei seiner guten Arbeit mit Rat und Tat unterstützt. 

 

 

TOP 5
Wahlen zum Aufsichtsrat

 

Zustimmung 

 

Begründung: Es bestehen keine Bedenken gegen die Kandidaten im persönlichen oder fachlichen Bereich. Zwar hatte der Kandidat Prof. Keitel mehr als sechs Mandate, allerdings ist er aus 2 Mandanten im April ausgeschieden, so dass nunmehr lediglich 4 Mandate einschließlich der Nationalbank bestehen.    

 

 

TOP 6
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

 

Zustimmung 

 

Begründung: Es bestehen weder im persönlichen noch im fachlichen Bereich Bedenken gegen die Prüfer. Insbesondere erscheint die Prüfer unabhängig, da sie keine sonstigen Leistungen für die Nationalbank erbringen, die eine Vorbefassung des  Prüfers befürchten lassen.  

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den geseztlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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