Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 30.05.2018



Firmendetails anzeigen





 Dieses Dokument ausdrucken



 

TOP 1

Vorlage des vom Aufsichtsrat jeweils gebilligten Jahresabschlusses und Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach §§ 289a Absatz 1, 315a Absatz 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats und des Vorschlags der persönlich haftenden Gesellschafterin für die Verwendung des Bilanzgewinns, jeweils für das am 31. Dezember 2017 endende Geschäftsjahr, Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Es sind keine Anhaltspunkte ersichtlich, die einen falschen bilanziellen Ansatz wahrscheinlich machen.

 

 

TOP 2

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Obwohl die Ausschüttungsquote bei über 80% des Gewinnes liegt, ist der Gewinnausschüttung zuzustimmen. Die Gesellschaft steigert ihren Gewinn neuerlich um 50% und in 2018 sieht es auch vielversprechend aus, so dass eine solche Gewinnquote angemessen erscheint. 

 

 

TOP 3

Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung 

 

Begründung: Die geschäftliche Entwicklung der Ströer ist hervorragend. Somit macht phG eine sehr gute Arbeit, von der auch die Aktionäre durch Kurssteigerung und Dividendenerhöhungen profitieren. 

 

  

TOP 4

Beschlussfassung über die Entlastung der im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Ablehnung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat war nicht einmal in der Lage, ausreichend geeignete Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat vorzuschlagen. Außerdem gibt es noch immer Geschäfte mit einem der beiden Großaktionäre in Millionenhöhe. Hierbei werden die Erlöse für die Ströer immer geringer, während die zu zahlenden Aufwendungen sich erhöhen.

 

 

TOP 5

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers

 

Ablehnung

 

Begründung: Der Abschlussprüfer hat nicht die notwendige Unabhängigkeit, da er Honorare für sonstige Leistungen erhalten hat, die über 25% des Honorars für die Prüfung ausmachen. Außerdem kann der Prüfer nicht das Prüfen, was er zuvor steuerberatend empfohlen hat. Hier ist mindestens eine Vorbefassung gegeben, die eine Unabhängigkeit ausschließt.

 

 

TOP 6

Beschlussfassung über die Änderung von § 10 der Satzung

 

Zustimmung 

 

Begründung: Infolge der durchgeführten Unternehmensakquisitionen hat sich die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ströer Konzern erhöht und beträgt in der Regel mehr als 10.000 jedoch weniger als 20.000. Der Aufsichtsrat ist daher gemäß §§ 278 Abs. 3, 97 ff. AktG i.V.m. § 7 Abs. 1 Nr. 2 MitbestG von derzeit insgesamt 12 auf insgesamt 16 Mitglieder zu vergrößern.

 

 

TOP 7

Neuwahl des Aufsichtsrats

 

Ablehnung 

 

A) Herr Christoph Vilanek


Begründung: Herr Vilanek ist mit mobilcom-debitel GmbH, Büdelsdorf, MEDIA BROADCAST GmbH, Köln, eXaring AG, München, Ströer Management SE Vorsitzender (persönlich haftende Gesellschafterin der Ströer SE & Co. KGaA) und Sunrise Communications AG (Verwaltungsrat), Zürich (Schweiz) klar overboarded. Die SdK e.V. sieht die Grenze bei 5 Aufsichtsräten, wobei der Vorsitz doppelt zählt und Konzernmandate normal gezählt werden.

 

Ablehnung

 

B) Herr Dirk Ströer

 

Begründung: Herr Dirk Ströer macht maßgebliche Geschäfte mit der Ströer KGaA, so dass seine Stellung im Aufsichtsrat vornehmlich von eigenen wirtschaftlichen Interessen bestimmt sein dürfte.

 

Zustimmung

 

C) Herr Ulrich Voigt:

 

Begründung: Herr Voigt erscheint als einer der wenigen Kandidaten unabhängig. Zudem hat er die hinreichende Erfahrung für ein solches Gremium.

 

 

Ablehnung

 

D) Frau Julia Flemmerer:

 

Begründung: Frau Flemmerer ist die Ehefrau des Vorstandes Müller und somit fehlt die notwendige Unabhängigkeit.

 

Zustimmung

 

E) Frau Anette Bronder:

 

Begründung: Zwar bestehen aufgrund der abhängigen Anstellung Bedenken gegen die Unabhängigkeit. Allerdings werden diese insoweit ausgeräumt, dass die Kandidatin im Falle einer Haftungsinanspruchnahme persönlich haftet. 

 

Ablehnung

 

F) Vicente Vento Bosch:

 

Begründung: Herr Vincente Vento Bosch ist durch die AR Mandate bei Ströer Management SE (persönlich haftende Gesellschafterin der Ströer SE & Co. KGaA), Deutsche Telekom Strategic Investments GmbH (Aufsichtsrat), Bonn, Deutsche Telekom Venture Funds GmbH (Aufsichtsrat), Bonn, Telekom Innovation Pool GmbH (Beirat), Bonn (alle jeweils Konzerngesellschaften der Deutsche Telekom AG), eValue 2nd Fund GmbH (Beirat) klar overboarded. Wenn man die zwei Beobachtungsposten im Aufsichtsrat noch hinzu addiert, wird die Situation noch klarer. 

 

Zustimmung

 

G) Herr Martin Diederichs:

 

Begründung: Es bestehen weder aus fachlicher Sicht noch in Hinsicht der Unabhängigkeit Bedenken gegen die Wahl des Kandidaten. Er hat laut eigener Homepage zumindest Erfahrungen im Gesellschaftsrecht sowie bei M&A Transaktionen. 

 

Zustimmung

 

H) Frau Petra Sontheimer: 

 

Begründung:  Es bestehen weder aus fachlicher Sicht noch in Hinsicht der Unabhängigkeit Bedenken gegen die Wahl der Kandidatin. Sie kann vielleicht mit ihrem Denkansatz zum neuen Arbeiten das Unternehmen voranbringen. 

 

   

TOP 8

Beschlussfassung über die Änderung von § 2 der Satzung

 

Zustimmung 

 

Begründung: Hintergrund ist, dass das Marketing und Vertrieb von Waren, Produkten und Dienstleistungen sowie damit zusammenhängende Dienst- und Serviceleistungen einen zunehmend wichtigen Teil der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft ausmachen. Diese Tätigkeit soll daher in § 2 Absatz 1 der Satzung als gleichwertiges Element abgebildet werden.

  

 

TOP 9

Beschlussfassung über die Zustimmung zum Gewinnabführungsvertrag mit der Ströer Performance Group GmbH

 

Zustimmung 

 

Begründung: Hierdurch wird eine steuerliche Organschaft begründet. Diese ist für das Unternehmen von Vorteil.

 

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem  Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 

 

 



 Dieses Dokument ausdrucken


Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.