Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 20.04.2018



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017 sowie des für die Gesellschaft und den Konzern zusammengefassten Lageberichts einschließlich des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Die vorgeschlagene Dividende von € 0,55 je Vorzugsaktie entspricht einer Ausschüttungsquote von 35,4% des Konzernergebnisses vor Sondereffekten. Im Hinblick auf die hohen geplanten Investitionen zur Steigerung der Effizienz und für den Unternehmensbereich E-Mobilität kann dem Dividendenvorschlag zugestimmt werden.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Obwohl im vergangenen Jahr anstatt der prognostizierten EBIT-Marge von 12-13% für den Konzern nur eine EBIT-Marge von11,3% erreicht wurde, konnte das Konzernergebnis aufgrund der deutlich gesunkenen Zinsaufwendungen infolge der reduzierten Finanzschulden deutlich um 14,1% gesteigert werden. Auch das über der Prognose liegende Umsatzwachstum von 5,9% ist erfreulich.

 

Nachdem in den letzten 3 Jahren der Abbau der Verschuldung erfolgreich umgesetzt wurde, steht jetzt die Verbesserung der Effizienz im Mittelpunkt der strategischen Anstrengungen. Auch wenn die vor einem Jahr veröffentlichten ambitionierten Margenziele 2017 nicht erreicht wurden und im Hinblick auf die anstehenden Kosten für weitere Effizienzmaßnahmen auch für die Jahre 2018 und 2019 zurückgenommen wurden, so stellt sich die Tätigkeit des Vorstands als sehr strukturiert und zielgerichtet dar.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Bericht des Aufsichtsrats im Geschäftsbericht lässt darauf schließen, dass der Aufsichtsrat seine Aufgaben gewissenhaft und umfassend erfüllt hat.

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts sowie für eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen

 

Zustimmung

 

Begründung: Neben dem Honorar für die Abschlussprüfung und andere Bestätigungsleistungen in Höhe von insgesamt € 7,2 Mio. erhielt die Prüfungsgesellschaft KPMG im Jahr 2017 rd. € 1,8 Mio. für Steuerberatungsleistungen und sonstige Leistungen. Die SdK fordert zur Wahrung der Unabhängigkeit der Abschlussprüfung eine weitgehende Trennung von Prüfung und Beratung. Die Beratungskosten sollen 25% der Prüfungskosten des Jahresabschlusses nicht übersteigen. Dieser Grenzwert wurde bei Schaeffler 2017 nicht überschritten. Dennoch wäre die strikte Trennung zwischen Abschlussprüfung und Beratung aus Sicht der SdK erstrebenswert.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Umwandlung von 166.000.000 Stammaktien in stimmrechtslose Vorzugsaktien und eine entsprechende Änderung der Satzung

 

Zustimmung

 

Begründung: Bei der Beschlussfassung über die Umwandlung von weiteren 166 Mio. Stammaktien der Holdinggesellschaft der Familie Schaeffler in Vorzugsaktien handelt es sich um einen Vorratsbeschluss, da die Holding sich verpflichtet hat, die neu zu schaffenden Vorzüge nicht vor dem 30.April 2020 zu veräußern. Für die Aktionäre des Streubesitzes ändert sich durch diese Transaktion nichts. Es ist auch nicht davon auszugehen, dass eine spätere Aktienplatzierung sich negativ auf die Kursentwicklung auswirken wird.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.  

Abstimmungsvorschläge zur gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre für die HV der Schaeffler AG am 20.4.2018

 

TOP 1
Sonderbeschluss der Vorzugsaktionäre über die Zustimmung zum Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 20. April 2018 über die Umwandlung von 166.000.000 Stammaktien in stimmrechtslose Vorzugsaktien und die entsprechende  Änderung der Satzung (Tagesordnungspunkt 6 der ordentlichen Hauptversammlung).

 

Zustimmung

Begründung: Für die Aktionäre des Streubesitzes ändert sich durch diese Transaktion nichts. Da sich die familieneigene Holding IHO, die alle Stammaktien hält, verpflichtet hat, auf einen Verkauf der umgewandelten Vorzugsaktien bis April 2020 zu verzichten, handelt es sich um einen Vorratsbeschluss. Es ist nicht davon auszugehen, dass eine spätere Aktienplatzierung sich negativ auf die Kursentwicklung auswirken wird. Alle stimmrechtslosen Aktien sollen ab 2019 anstatt bisher 2 Cent dann 5 Cent mehr Dividende als für Stammaktien erhalten.

 

 

 

 



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.