Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 10.07.2018



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts der Deutsche Rohstoff AG sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Dividende soll von € 0,60 auf € 0,65 je Aktie angehoben werden. Damit werden trotz der hohen Investitionen in neue Bohrprogramme gut 40 % des Konzerngewinns ausgeschüttet.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Auch wenn die Ziele hinsichtlich Umsatz und EBITDA sowie angestrebte Marktkapitalisierung verfehlt wurden scheint das Unternehmen gut für die Zukunft aufgestellt.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Ausweislich des knappen Berichts ist der Aufsichtsrat seinen Pflichten zur Überwachung und Beratung des Vorstandes wohl hinreichend nachgekommen.

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Positiv ist, dass nach über 10 Jahren die Prüfungsgesellschaft wechselt und mit der FALK GmbH & Co KG ab 2018 eine neue Gesellschaft prüft.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2017 und die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2018 unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre und die damit verbundene Satzungsänderung

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Schaffung eines genehmigten Kapitals von bis zu 50 % des Grundkapitals gegen Bar- und oder Sacheinlage wird auch bei einer weitgehenden Gewährung von Bezugsrechten abgelehnt. Die Abstimmungsrichtlinien der SdK sehen zum Schutz der Aktionäre grundsätzlich eine Höchstgrenze von bis zu 40% des Grundkapitals bei Bareinlagen und von 20 % bei Sacheinlagen vor. Die Grenzwerte werden hier deutlich überschritten.

 

 

TOP 7
Beschlussfassung über die Schaffung einer Ermächtigung zur Gewährung von Bezugsrechten (Aktienoptionen) an Mitglieder der Geschäftsleitung sowie an ausgewählte Mitarbeiter der Deutsche Rohstoff AG oder verbundener Unternehmen und die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Schaffung eines bedingten Kapitals i.H.v. bis zu ca. 4 % des Grundkapitals zur Gewährung von Aktienoptionen an Mitarbeiter wird zugestimmt, sie ist in der Branche zur Incentivierung der Mitarbeiter üblich.

 

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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