Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 06.07.2018



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses einschließlich des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2017 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Mit der vorgeschlagenen Dividende von € 0,22 je Aktie und einem Gesamtbetrag von € 1,198 Mio. schüttet die Gesellschaft einen Anteil in Höhe von 35% des Bilanzgewinns aus. Gemessen am Jahresüberschuss des Konzerns in Höhe von € 6,836 Mio. soll ein Anteil von 18 % als Dividende ausgezahlt werden.

 

Die vorgeschlagene Ausschüttung bewegt sich außerhalb der Bandbreite von 40 bis 60% des Konzernjahresüberschusses, die nach Meinung der SdK angestrebt werden sollte.

 

Aus Sicht der SdK e.V. soll die Ausschüttung im vorliegenden Fall jedoch auf weniger als 40% des Konzernjahresüberschusses begrenzt werden, um die weiteren Investitionen in die profitablen Bereiche „Vliesstoffe“ solide finanzieren zu können.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017
 

Zustimmung

 

Begründung: In 2014 wurde die Produktion an den verlustträchtigen Standorten Hof Moschendorf und Liberec in Tschechien geschlossen. Nach diesen einschneidenden Restrukturierungsmaßnahmen konnte dank der guten Entwicklung in den verbleibenden Geschäftsbereichen in den Geschäftsjahren 2015, 2016 und 2017 ein zufriedenstellender Konzernjahresüberschuss erzielt werden.

 

Der Umsatz konnte in 2017 gegenüber dem Vorjahr leicht gesteigert werden. Der Konzernjahresüberschuss ging hingegen im Geschäftsjahr 2017 gegenüber dem Vorjahr um rund 12% zurück. Trotz der Gewinnwarnung vom August 2017 kann eine gegenüber dem Vorjahr höhere Dividende ausgeschüttet werden.

 

Es besteht kein Anlass daran zu zweifeln, dass der Vorstand seinen Pflichten im Berichtsjahr ordnungsgemäß nachgekommen ist. Aus Sicht der SdK ist den Mitgliedern des Vorstands daher die Entlastung zu erteilen.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017
 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat tagte in vier turnusmäßigen Sitzungen und ließ sich vom Vorstand regelmäßig, zeitnah und umfassend, sowohl durch schriftliche als auch mündliche Berichte über die Geschäftsentwicklung und die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft sowie deren Geschäftsbereiche und wesentliche Tochtergesellschaften unterrichten. Über die Themen und Schwerpunkte seiner Arbeit hat der Aufsichtsrat einen ausführlichen Bericht abgelegt. Es ist deshalb davon auszugehen, dass der Aufsichtsrat seine Überwachungs- und Beratungsfunktionen ordnungsgemäß wahrgenommen hat. Aus Sicht der SdK ist den Mitgliedern des Aufsichtsrats daher die Entlastung zu erteilen.

 

 

TOP 5
Neuwahl eines Aufsichtsratsmitgliedes
 

Zustimmung

 

Begründung: Die bisherige Aufsichtsratsvorsitzende Frau Waltraud Hertreiter hat ihr Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum Ablauf der am 6. Juli 2018 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft niedergelegt. Es ist daher ein Aufsichtsratsmitglied nachzuwählen.

 

Die SdK hat keine Bedenken, dass die vorgeschlagene Kandidatin die erforderliche Unabhängigkeit und fachliche Eignung besitzt und die Interessen aller Aktionäre vertritt.

 

Auch spricht bei der vorgesehenen Kandidatin weder eine zu hohe Anzahl anderer Ämter (z.B. Aufsichtsratsmandate) oder die berufliche Tätigkeit der Kandidatin als selbstständige Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin dagegen, dass die nötige Zeit und Aufmerksamkeit für die wichtige Aufgabe im Aufsichtsrat der Hoftex Group AG vorhanden ist.

 

 

TOP 6
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018
 

Ablehnung

 

Begründung: Es soll erneut die Deloitte GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 gewählt werden. Der Aufwand für die Leistungen der Deloitte GmbH außerhalb der Abschlussprüfung betrug in 2017 rund 77% des Prüfungshonorars, darunter Steuerberatungsleistungen im Umfang von 59% des Prüfungshonorars. Die SdK fordert die generelle Trennung von Prüfung und Beratung und trägt nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen, die die Mandatierung des Abschlussprüfers mit sonstigen Leistungen als unabdingbar erscheinen lassen, ein Honorarvolumen für Leistungen außerhalb der Prüfung in Höhe von 25% des Prüfungshonorars mit.

 

Zudem prüft die Deloitte GmbH den Abschluss der Hoftex Group bereits seit mehr als zehn Jahren. Nach Auffassung der SdK soll die Prüfungsgesellschaft und nicht nur der unterzeichnende Prüfer generell alle zehn Jahre gewechselt werden.

 

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.  



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