Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 19.07.2018



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der VERIANOS Real Estate Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017, des zusammengefassten Lageberichts für die VERIANOS Real Estate Aktiengesellschaft und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Gewinne der Gesellschaft haben sich seit 5 Jahren kontinuierlich erhöht, die Liquiditätslage der Gesellschaft ist ausgezeichnet, die Eigenkapitalbasis mit fast 65 % sehr hoch, so dass bei mehr als 3 Mio. € liquiden Mitteln eine Dividende von 5-8 Cents/Aktie finanzierbar gewesen wäre.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Ertragslage der Gesellschaft ist gut, die Vermögens- und Liquiditätssituation ausgezeichnet, weiteres Wachstum in Spanien und Italien absehbar.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Lage der Gesellschaft ist geordnet, die Risiken sind bekannt und handhabbar. Die Gesellschaft ist weiter auf Wachstumskurs, abgesichert durch ein solides Fundament von Eigenkapital und erprobtem Geschäftsmodell.

 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers

 

Zustimmung

 

Begründung: Bei 57 T€ Abschlusskosten betragen die sonstigen Leistungen nur 1 T€. Eine Einschränkung der Unabhängigkeit ist formell daher nicht erkennbar.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden und Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie die entsprechende Satzungsänderung

 

Ablehnung

 

Begründung: Das neue zu genehmigende Kapital überschreitet mit 50% das Maximum der SdK-Vorgaben von 25% um das Doppelte und ist daher seitens der SdK nicht zustimmungsfähig, obwohl der Bezugsrechtsausschluss maximal 10% beträgt und sich damit im Rahmen der SdK-Vorgaben bewegt.

 

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.