Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 23.05.2018



Firmendetails anzeigen





 Dieses Dokument ausdrucken



TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Pfeiffer Vacuum Technology AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017, des Lageberichtes für die Pfeiffer Vacuum Technology AG und des Konzernlageberichts für den Pfeiffer Vacuum Konzern, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2017

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Pfeiffer Vacuum hatte in den letzten Jahren immer 75 % des Gewinns pro Aktie an die Aktionäre ausgeschüttet. In diesem Jahr sollen es nur rund 37 % sein, obwohl die Erlöse pro Aktie um 14,5 % gestiegen sind. In Fortsetzung der gewohnten Dividendenpolitik hatten viele Aktionäre wohl mit einer Ausschüttung von mindestens 4 Euro gerechnet, nun bekommen Sie gerade mal 2 Euro.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

 

Hier kann im Vorfeld keine Festlegung erfolgen.

 

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, allen im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Vorstandsmitgliedern Entlastung zu erteilen, mit Ausnahme von Herrn Manfred Bender, dem keine Entlastung erteilt werden soll.

 

Begründung: Im Vorstand ist der bisherige Vorstandsvorsitzende Herr Manfred Bender durch Abberufung aus wichtigem Grund zum 27. November 2017 ausgeschieden. Zu seinem Nachfolger hat der Aufsichtsrat mit Wirkung zum 27. November 2017 Herrn Dr. Eric Taberlet bestellt. Weiterhin hat der Aufsichtsrat Herrn Dr. Ulrich von Hülsen zum 1. August 2017 sowie Frau Nathalie Benedikt zum 27. November 2017 in den Vorstand berufen. Grundsätzlich soll zwar zugestimmt werden, jedoch ist die Begründung abzuwarten, warum Herrn Bender die Entlastung verweigert werden soll.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

 

Hier kann im Vorfeld keine Festlegung erfolgen.

 

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, allen im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Aufsichtsratsmitgliedern Entlastung zu erteilen, mit Ausnahme von Herrn Dr. Michael Oltmanns, dem keine Entlastung erteilt werden soll.

 

Begründung: Nachdem Herr Oltmanns im Oktober 2017 freiwillig aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden ist wurde eine vom Großaktionär Busch beantragte außerordentliche Hauptversammlung wieder abgesagt. In dem Antrag ging es um die Abberufung des Aufsichtsratsvorsitzenden und eines weiteren Mitgliedes des Aufsichtsrates. Zudem sollte über die Bestellung eines Sonderprüfers abgestimmt werden, der das Verhalten des Vorstands und des Aufsichtsrats im Zusammenhang mit den beiden freiwilligen Übernahmeangeboten der Pangea GmbH prüfen sollte. Insofern ist die Begründung der Versagung der Entlastung wichtig.

 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

 

Zustimmung 

 

Begründung: Es findet ein Wechsel der Prüfungsgesellschaft statt von Ernst & Young zu PricewaterhouseCoopers. Ein solcher Wechsel der Prüfgesellschaft wird begrüßt, um Abhängigkeit zu vermeiden.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vorstandsvergütung.

 

Ablehnung

 

Begründung: Es ist nicht klar, worüber abgestimmt werden soll. Der Vorstand besteht gemäß Geschäftsbericht S 75 aus 4 Mitgliedern. Gemäß Erläuterung zu TOP 6 soll aber nur über das Vergütungssystem für 2 Vorstandsmitglieder abgestimmt werden.

 

Die tatsächliche Vergütung und die Methode zur Ermittlung der variablen Vergütungskomponente eines jeden einzelnen Vorstandsmitglieds, aufgegliedert in die einzelnen Komponenten (incl. Pensionsansprüche und deren Berechnung, Dienstwagen, Dienstwohnungen, Nebenvergütungen und Eventualvergütungen), sind den Aktionären bekannt zu machen. Ein Verweis auf den Vergütungsbericht reicht nicht aus. Hierbei sollte zur Verbesserung der allgemeinen Verständlichkeit (Transparenz des Vergütungssystems) auf Beispielrechnungen zurückgegriffen werden, mit denen ein schlechtes (Worst Case), ein mittleres (Real Case) und ein gutes (Best Case) Entwicklungsszenario dargestellt werden.

 

Erst auf dieser Basis kann sich der Anteilseigner ein sachliches Urteil darüber bilden, ob der Aufsichtsrat im Interesse der Eigentümer eine angemessene Balance zwischen Leistung und Vergütung gewahrt hat.

 

 

TOP 7
Satzungsänderungen

 

Ablehnung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat soll durch entsprechende Satzungsregelung ermächtigt werden, die Vorstandsmitglieder der Gesellschaft von dem Verbot der Mehrfachvertretung gemäß § 181 Alt. 2 BGB befreien zu können. Durch das Verbot der Mehrfachvertretung ist sichergestellt, dass ein Vorstandsmitglied nicht zum einen in seiner Organstellung für die AG handelt, auf der anderen Seite als Vertreter des Vertragspartners auftritt (Insichgeschäft). Diese Regelung halten wir im Sinne der Transparenz für sinnvoll.

 

 

TOP 8
Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals unter Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals

 

Ablehnung

 

Begründung: Es gibt noch ein genehmigtes Kapital i.H.v. 12.630.603,24 gültig bis zum 23. Mai 2021. Das genehmigte Kapital beträgt 50 % des derzeitigen Grundkapitals. Dieses soll aufgehoben und in gleicher Höhe ein neues genehmigtes Kapital in gleicher Höhe mit Laufzeit bis zum 23. Mai 2023 geschaffen werden. Für diese vorzeitige Verlängerung des Ermächtigungsrahmens sehen wir keinen Anlass, zumal ein genehmigtes Kapital auch immer einen Vertrauensvorschuss in den Vorstand darstellt und bei Pfeiffer Vacuum seit kurzem erst ein neuer Vorstand amtiert. Die Gesellschaft hat bislang 25 % der Gewinne einbehalten und hieraus die notwendigen Kapitalbedarfe gedeckt, so dass keine Notwendigkeit bestand, das genehmigte Kapital in Anspruch zu nehmen. Nunmehr soll ein wesentlich größerer Anteil des Gewinns im Unternehmen verbleiben, so dass künftig noch mehr Kapital für das Unternehmenswachstum vorhanden ist. Zusätzlichen Kapitalbedarf in Höhe von 50 % des Grundkapitals sehen wir nicht.

 

 

TOP 9
Nachwahlen zum Aufsichtsrat

 

Ablehnung

 

Begründung: Die von den Anteilseignern gewählten Aufsichtsratsmitglieder Herr Dr. Michael Oltmanns und Herr Dr. Wolfgang Lust haben ihr Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum Ablauf des 25. Oktober 2017 niedergelegt und sind zu diesem Zeitpunkt aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Deshalb sind Nachwahlen erforderlich.

 

Die Familie Bush hält knapp 40 % an dem Unternehmen und möchte eines von drei Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitgeberseite stellen. Zudem soll Frau Busch  Aufsichtsratsvorsitzende werden. An der Eignung von Frau Busch wird nicht gezweifelt, jedoch steht sie als Vorstand des konkurrierenden Familienunternehmens Busch im Wettbewerb mit dem Unternehmen Pfeiffer-Vacuum, das sie als Aufsichtsratsvorsitzende führen würde. Interessenkonflikte werden sich so kaum vermeiden lassen.  

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden. 

 



 Dieses Dokument ausdrucken


Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.