Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 23.05.2018



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts der Gesellschaft und des Konzernlageberichts mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Ausschüttungsquote beträgt über 71% des Konzernjahresüberschusses und übertrifft somit die von der SdK geforderte Bandbreite von 40% bis 60% des Konzernjahresüberschusses. Die Gesellschaft scheint ausweislich des Ausweises der aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Eigenmittel ausreichend kapitalisiert zu sein.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand hat in dem bekannt schwierigen wirtschaftlichen Umfeld ein gutes Ergebnis vorgelegt. Der Rückgang der Immobilienfinanzierung und das damit einhergehende Absinken des Zinsüberschusses erfolgten plangemäß aus dem Ab-schmelzen gewisser Immobilienportfolios. Die gesetzten Ziele wurden erreicht. Es dürfte in der Folgezeit nunmehr der Fokus auf die konsequente Umsetzung der
Digitalisierungsstrategie mit der Hebung der Synergien zu legen sein.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat ist ausweislich des AR-Berichtes seiner Kontroll- und Überwachungstätigkeit nachgekommen und hat auch angemessene Schwerpunkte seiner Tätigkeit gesetzt.

 

 

TOP 5
Beschlussfassung zur Wahl des Abschlussprüfers

 

Ablehnung

 

Begründung: Der Abschlussprüfer hat neben den Prüfungsleistungen und anderen Bestätigungsleistungen noch Leistungen außerhalb der Abschlussprüfung erbracht, die einen Anteil von mehr als 10% des um die anderen Bestätigungsleistungen erhöhten Abschlussprüfungshonorares als Bemessungsgrundlage ausmachen. Die SdK fordert die generelle Trennung von Prüfung und Beratung und trägt Honorare für Leistungen außerhalb der Abschlussprüfung im Ausnahmefall bis zu einer Höhe von 25% des um die anderen Bestätigungsleistungen erhöhten Prüfungshonorares als Bemessungsgrundlage mit, wenn für die Erbringung dieser Leistungen ein unabwendbares, zwingendes Bedürfnis durch den Abschlussprüfer besteht. Die 25%-Grenze ist also kein Automatismus.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen die fachliche Eignung der vorgeschlagenen Kandidaten bestehen keine Bedenken.

 

 

TOP 7
Beschlussfassung über die Änderung von § 18 der Satzung

 

Ablehnung

 

Begründung: Die SdK hält die vom Gesetzgeber als Regelfall getroffene Abstufung der erforderlichen Mehrheiten insbesondere zum Schutz der Minderheiten, namentlich bei Kapitalbeschlüssen, die weitreichende Konsequenzen haben können, für
sachgerecht und ausgewogen. Gerade bei Kapitalbeschlüssen ist das Erfordernis des Erreichens einer qualifizierten ¾-Mehrheit insbesondere in Anbetracht der niedrigen HV-Präsenzen zu begrüßen, um einen effektiven Minderheitenschutz wenigstens im Ansatz gewährleisten zu können, für den eine einfache Mehrheit nicht ausreichend ist.

 



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