Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 12.07.2018



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts des Vorstands, des gebilligten Konzernabschlusses, des Konzernlageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Dividende soll von 1,15 € auf 1,70 € je Aktie angehoben werden. Damit werden nicht mehr wie in den letzten Jahren ca. 75 %, sondern nur noch ca. 67 % des Konzerngewinns je Aktie ausgeschüttet. Damit werden die Aktionäre aber weiterhin großzügig am Erfolg der Gesellschaft beteiligt. 

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Ziele wurden in jedem der drei Geschäftsfelder erneut deutlich übertroffen. Durch die Zusammenarbeit mit Wikifolio sowie der Börse Hamburg/Hannover und der voranschreitenden Internationalisierung nach Österreich und in die Schweiz ist die Gesellschaft gut für die Zukunft aufgestellt. Auch das schwierige regulatorische Umfeld scheint das Wachstum kaum zu bremsen.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Ausweislich des ausführlichen Aufsichtsratsberichts ist der Aufsichtsrat seinen Pflichten ordnungsgemäß nachgekommen.

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Die seit ca. 7 Jahren prüfende Abschlussprüferin kann wiedergewählt werden. Zweifel an Qualität und Unabhängigkeit der Prüfungsleistung sind nicht ersichtlich. Das Gesamthonorar i.H.v. € 112.000,- für Abschlussprüfungen und weitere € 17.000,- für sonstige Bestätigungsleistungen und € 15.000,- sonstige Leistungen erscheint angemessen.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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