Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 17.05.2018



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017 nebst Lageberichten einschließlich des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand hat die Grundlage für den rasanten Aktienkursanstieg geebnet und hat damit den Aktionären einen Mehrwert geschaffen. Es spricht nichts gegen die Entlastung des Vorstands.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung  

 

Begründung: Der Aufsichtsrat ist seiner überwachenden Tätigkeit nachgekommen und deshalb ist er zu entlasten.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

 

Ablehnung

 

Begründung: PwC ist erst seit 2011 für das Unternehmen tätig. Der Prüfer selbst wechselte im Jahr 2014, der Wechsel ist zu begrüßen. Jedoch erbrachte der Abschlussprüfer neben der Prüfung noch sonstige Leistungen in Höhe von 98.000 Euro. Das damit vorliegende Verhältnis von sonstigen Leistungen zu Abschlussprüferleistungen übersteigt damit die 25 % Grenze der SdK.

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern

 

Zustimmung & Ablehnung

 

Begründung: Der Wahl von Herrn Dr. Marc Cluzel wird zugestimmt. Er ist aufgrund seiner Qualifikation eine Bereicherung für den Aufsichtsrat der Gesellschaft. Gleich verhält es sich bei der Wahl von Herrn Michael Brosnan. Die SdK wird gegen die Wahl von Herrn Dr. George Golumbeski stimmen, da dieser eine Vielzahl von anderen Aufsichtsratsmandaten innehat und damit die zeitliche Verfügbarkeit für ein weiteres Mandat eingeschränkt ist.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2017-II sowie die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2018-I mit der Möglichkeit zum Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts; Satzungsänderung

 

Ablehnung

 

Begründung: Die SdK trägt Kapitalvorratsbeschlüsse auch gegen Sacheinlage nur bis max. 10 % des Grundkapitals mit, da ein Bezugsrechtsausschuss einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage wesensimmanent ist. Das Vorratskapital würde sich mit dem Beschluss aus Kapital 2017-I und Kapital 2018-I auf 14.684.291 Euro und damit rund 49,9 % des Grundkapitals aufsummieren. Hinzu kommen noch weitere Vorratsbeschlüsse aus der Vergangenheit, dazu zählen das bedingte Kapital 2016-I & 2016-III und das bedingte Kapital 2008-III.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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