Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 05.07.2018



Firmendetails anzeigen





 Dieses Dokument ausdrucken



TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2017/2018, des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2017/2018 und des zusammengefassten Lageberichts für die HORNBACH Baumarkt AG und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2017/2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Das Ergebnis pro Aktie stieg um 11%, so dass bei einer stabilen Dividende die Ausschüttungsquote von 41% auf 37% fällt. Da auch die Eigenkapitalquote weiter von 51,6% auf 52,5% anstieg, wäre eine höhere Ausschüttung problemlos möglich gewesen. Allerdings investiert Hornbach weiterhin in die regionale Expansion, die Modernisierung der Märkte und vor allem in den Online-Auftritt. Weiter belastend wirken sich das (in Deutschland stagnierende) Marktumfeld aus sowie Änderungen in den Bilanzierungsrichtlinien, die optisch zu sinkenden Eigenkapitalquoten führen werden, so dass die Ausschüttung durchaus akzeptabel ist.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017/2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Trotz eines aggressiven Wettbewerbsumfeldes und hohen Investitionen in die Digitalisierung konnte das bereinigte operative Ergebnis um 7% gesteigert werden. Hornbach konnte den Marktanteil leicht ausbauen und die Produktivität pro Quadratmeter sowie der Umsatz auf unveränderter Fläche auf sehr hohem Niveau halten. Insgesamt hat der Vorstand in einem schwierigen Marktumfeld gut gearbeitet.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017/2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Hornbach Baumarkt ist strategisch gut positioniert. Die Finanzsituation ist nach wie vor solide und die regionale Expansion verlief ohne größere Probleme. Insgesamt gesehen scheint der Aufsichtsrat seinen Kontroll- und Beratungspflichten nachgekommen zu sein. 

 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018/2019

 

Ablehnung

 

Begründung: KPMG prüft seit 1998. Bei solch einem langen Prüfzeitraum ist die Unabhängigkeit der Prüfung nicht mehr gesichert und ein Wechsel der Prüfgesellschaft dringend erforderlich.

 

 

TOP 6
Wahl des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das Geschäftsjahr 2018/2019

 

Ablehnung

 

Begründung: KPMG prüft seit 1998. Bei solch einem langen Prüfzeitraum ist die Unabhängigkeit der Prüfung nicht mehr gesichert und ein Wechsel der Prüfgesellschaft dringend erforderlich.

 

 

TOP 7
Neuwahl des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: Natürlich wird der Aufsichtsrat von den Mitgliedern des Mehrheitsaktionärs, der Familie Hornbach, dominiert, die gewissermaßen 4 von 8 Aufsichtsräten stellt. Da jedoch alle Aufsichtsräten in der Vergangenheit eine solide Arbeit leisteten und die unterschiedlichsten Qualifikationen mitbringen, kann einer Wiederwahl zugestimmt werden.

 

Ämterhäufung ist bei keinem Aufsichtsrat gegeben.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



 Dieses Dokument ausdrucken


Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.