Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der außerordentlichen Hauptversammlung am 12.01.2018



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TOP 1

Beschlussfassung über die Änderung von § 1 Abs. 1 der Satzung (Firma)

 

Zustimmung

 

Begründung: Nach der erfolgten Übernahme der 1&1 Telecommunications SE durch die Drillisch AG erscheint die Umbenennung aus strategischen Gründen sinnvoll.

 

 

TOP 2

Nachwahlen zum Aufsichtsrat

 

Zustimmung zu 2 a)

 

Begründung: Gegen den Wahlvorschlag Frau Dr. Borgas-Herold liegen keine Einwendungen vor. Insbesondere erscheint die fachliche Eignung als gegeben und es liegen keine Hinweise auf ein Overboarding vor.

 

Enthaltung zu 2 b)


Begründung: Zur Wahl steht das langjährige, zum 31.12.2017 ausgeschiedene Vorstandsmitglied Vlasious Choulidis. Die fachliche Eignung ist vor diesem Hintergrund unbestritten. Indes sieht die SdK mit dem Wahlvorschlag die Einhaltung der gesetzlichen normierten Cooling-Off-Periode verletzt, welche gem. § 100 Abs. 2 Ziff. 4 eine Cooling-Off-Periode von mindestens zwei Jahren vorsieht.

Sollte die Gesellschaft der Auffassung sein, die besondere Kompetenz des ehemaligen Vorstandsmitgliedes bereits vor Ablauf der Verjährungsfristen zu benötigen, bestünde die Möglichkeit, auf die fachliche Kompentenz von Herrn Choulidis im Rahmen eines Beratungsvertrages zurückzugreifen.

Da die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger die Einhaltung einer „Cooling-Off“-Periode gemäß einer Good Corporate Governance nicht erfüllt sieht, wäre der Wahlvorschlag aus grundsätzlichen Erwägungen nicht zustimmungsfähig.

Es muss jedoch konstatiert werden, dass die Drillisch AG in den vergangenen Jahren erheblich von den Vorstandsmitgliedern sowie weiteren Mitarbeitern in Schlüsselfunktionen abhängig war. Das Unternehmen hat von dem persönlichen Engagement seines langjährigen Vorstandsmitglieds besonders profitiert.  Es besteht somit die Befürchtung, dass dem Unternehmen gerade im Zuge der Integration der 1&1 Telecommunications SE durch den Kompetenzverlust unverhältnismäßig hohe Nachteile entstehen und ein Beratungsvertrag hier nicht als ausreichendes Instrument bewertet werden kann.

 

Daher wird die SdK ausnahmsweise mit Enthaltung stimmen.  

 

 

TOP 3

Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden genehmigten Kapitalien und die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2018 mit der Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss und entsprechende Satzungsänderungen

 

Ablehnung

 

Begründung: Der Beschlussvorschlag sieht die Schaffung eines Genehmigten Kapitals im Umfang von 50% des aktuellen Grundkapitals vor. Ebenso ist eine Möglichkeit zur Sachkapitalerhöhung enthalten. Die SdK akzeptiert prinzipiell Genehmigte Kapitalia gegen Bareinlage nur bis zu einer Höhe von 25%, gegen Sacheinlage sogar nur bis zu 10%. Größerer Kapitalbedarf sollte über die Tagesordnung einer Hauptversammlung mit entsprechender Berichterstattung abgewickelt werden.

 

 

TOP 4

Beschlussfassung über die Aufhebung der von der Hauptversammlung vom 21. Mai 2015 beschlossenen Ermächtigung zur Ausgabe von Optionsschuldverschreibungen, Wandelschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen bzw. Kombinationen dieser Instrumente und Erteilung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von und zum Ausschluss des Bezugsrechts auf Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (oder Kombinationen dieser Instrumente) sowie die Aufhebung des Bedingten Kapitals 2015 und die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2018 und entsprechende Satzungsänderung

 

Ablehnung

 

Begründung: Grundsätzlich kann diese Finanzierungsform dazu beitragen, die Zinskosten eines Unternehmens zu reduzieren, die Rentabilität zu erhöhen und in langfristiger Perspektive die Eigenkapitalbasis zu stärken. In Anbetracht der auch im Branchenvergleich sehr guten Eigenkapital- und Liquiditätssituation der Drillisch AG ist somit die generelle Notwendigkeit für dieses Instrumentarium zu bezweifeln. Darüber hinaus geht das vorgesehene Volumen, insbesondere bei einer notwendigen kumulierten Betrachtung mit anderen Vorratskapitalia dieser Tagesordnung, über die für die SdK akzeptablen Grenzwerte für Vorratsbeschlüsse hinaus.

 

TOP 5

Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien auch unter Ausschluss eines Andienungsrechts und zu deren Verwendung auch unter Ausschluss des Bezugsrechts sowie Ermächtigung zur Einziehung erworbener eigener Aktien und Kapitalherabsetzung und Aufhebung der bestehenden Ermächtigung

 

Ablehnung

 

Begründung: Vor dem Hintergrund der nachhaltigen Dividendenpolitik sowie der angemessenen Eigenkapital- und Liquiditätssituation der Gesellschaft wäre ein Aktienrückkaufprogramm grundsätzlich zustimmungsfähig. Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass der Großaktionär United Internet bereits mit 73,29% an dem Unternehmen  beteiligt ist, kann diesem Vorschlag keine Zustimmung erteilt werden.  

 

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.