Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 05.06.2018



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der BayWa Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2017, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2017, einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs, sowie des Berichts des Aufsichtsrats

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Mit einer vorgeschlagenen Dividendenausschüttung von EUR 0,90 je dividendenberechtigter Aktie liegt die Ausschüttungsquote bezogen auf den Konzernjahresüberschuss (abzüglich der Minderheitsgesellschafter in 2017 bei EUR 39,34 Mio.) bei rund 79%.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Entwicklung in 2017 war erneut erfolgreich. Der Umsatz konnte wieder gesteigert werden und das EBITDA konnte um 16% im Vergleich zum Vorjahr gesteigert werden. Auch mit der erweiterten Ausrichtung im Segment Innovation & Digitalisierung scheint die Gesellschaft sich für die Zukunft auszurichten.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat kam in sieben ordentlichen Sitzungen zusammen. Seine Überwachungs- und Beratungspflichten hat er ordnungsgemäß wahrgenommen.

 

 

TOP 5
Wahlen zum Aufsichtsrat

 

Zustimmung Frau Hohlmeier u. Frau Surger / Ablehnung bei anderen Kandidaten vorbehalten

 

Begründung: Die vorgeschlagen Kandidatinnen und Kandidaten sind als qualifiziert anzusehen. Zudem besteht bei den Kandidatinnen, Frau Hohlmeier und Frau Surger, jeweils der Eindruck, dass sie jeweils ausreichend Zeit für die Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied aufbringen können. Die anderen vorgeschlagenen Kandidaten weisen z.T. eine enorme Ämterhäufung  u.a. mit mehreren AR-Vorsitzen vor, so dass hier z.T. nicht mehr davon ausgegangen werden kann, dass die erforderliche Zeit für das Aufsichtsratsamt zur Verfügung steht.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals

 

Ablehnung

 

Begründung: Die SdK lehnt aus grundsätzlichen Erwägungen Kapitalbeschlüsse ab, bei denen ein Bezugsrecht von Aktionären ausgeschlossen ist. Zudem ist bei der beabsichtigten Schaffung von Genehmigtem Kapital gegen Sacheinlagen nicht konkret kommuniziert, um welche Sacheinlagen es sich handelt.  Damit ist das Vorhaben ein Genehmigtes Kapital zu schaffen aus grundsätzlichen Erwägungen von der SdK  abzulehnen.

 

 

TOP 7
Beschlussfassung über die Neuregelung der Aufsichtsratsvergütung

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Wechsel von einer teilweisen flexiblen auf eine insgesamt fixe Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder wird von der SdK begrüßt. Die jährliche Aufsichtsratsvergütung mit EUR 45.000,00 hält sich zudem im Rahmen.

 

 

TOP 8
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Die ununterbrochene Prüfungsdauer seit 2007 wäre bereits ein Grund für die Ablehnung – die Gesellschaft ist jedoch dabei einen Wechsel beim Wirtschaftsprüfer vorzubereiten – wobei kritisch anzumerken ist, dass dies bereits im letzten Jahr schon hätte erfolgen können. Im Weiteren übersteigen die Beratertätigkeiten nicht die von der SdK geforderte Höchstgrenze von 25% hinsichtlich Vergütungen bezüglich der Abschlussprüfertätigkeit. In diesem Jahr kann gerade noch die Zustimmung erteilt werden.

 

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 

 

 



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