Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 08.05.2018



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts (einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289a Absatz 1 HGB) für das Geschäftsjahr 2017, Vorlage des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts (einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 315a Absatz 1 HGB) für das Geschäftsjahr 2017, des Berichts des Aufsichtsrats, des Corporate Governance- und des Vergütungsberichts zum Geschäftsjahr 2017

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung


Begründung: Die Gewinnthesaurierung scheint in Anbetracht der noch bestehenden Herausforderungen beim Konzernumbau angemessen und trägt auch dem Umstand der Notwendigkeit eines erheblichen Stellenabbaus Rechnung. Nachdem aber die Verwaltung für das Jahr 2018 die Zahlung einer Dividende „anstrebt“, wäre es hilfreich gewesen, neben der Strategie auch die künftige Dividenden-politik zu benennen.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

 

Zustimmung


Begründung: Die Verwaltung hat die beschlossene Strategie in Bezug auf Digitalisierung und Skalierung begonnen, entschlossen umzusetzen und konnte namentlich bei der Neukundengewinnung und dem Abbau des ACR Erfolge verbuchen. Unter Eliminierung der einmaligen Restrukturierungsbelastung in Höhe von mehr als € 800,00 Mio. hätte die Gesellschaft ein Ergebnis vor Steuern von mehr als € 1,3 Mrd. erzielt. Dies alles vermag aber nicht darüber hinwegzutäuschen, daß Digitalisierung und Skalierung des Geschäftsmodells (Kundengewinnung, Ausweitung des Kreditvolumens) wohl nicht zu einer Kompensation der Belastung aufgrund des Niedrigzinsumfeldes führen werden und damit dieses Geschäftsmodell das Überdauern der Niedrigzinsphase ermöglichen soll. Es soll aber honoriert werden, daß der Vorstand mit den Instrumenten „Digitalisierung“ und „Skalierung“ Modelle entwickelt hat und verfolgt, die zumindest teilweise Antworten auf das Niedrigzinsumfeld zu geben vermögen, wenn auch Strategien, wie im aktuellen Umfeld die Kapitalkosten von 7,5% nach Steuern verdient werden sollen und können, nach wie vor fehlen. Das Geschäftsmodell ist damit ein Hoffnungsmodell für die „Post-Niedrigzins-Ära“.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Zustimmung


Begründung: Der Aufsichtsrat ist seiner Kontroll-und Überwachungspflicht nachgekommen. Erklärungsbedürftig auf der HV dürfte allerdings sein, wie es gerechtfertigt werden kann, daß trotz eines Geschäftsmodells, das es nicht erlaubt, im aktuellen Umfeld die Kapitalkosten zu erwirtschaften und Dividenden auszuschütten, erfolgsabhängige Vergütungen bezahlt werden, während die Aktionäre wieder einmal ein weiteres Jahr leer ausgehen. Darüber hinaus sind auch die Fixa leicht erhöht worden. Es ist das Verständnis der SdK, daß erfolgsabhängige Vergütungen nicht verdient werden können, wenn die Kapitalkosten nicht verdient sind, wobei vielleicht auch die Ermittlung der Kapitalkosten auf den Prüfstand gehört. Sollte es hierfür keine belastbare Begründung geben, behält sich die SdK vor, den Aufsichtsrat nicht zu entlasten.

 

 

TOP 5
Wahl des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Zwischenfinanzberichts für das erste Quartal des Geschäftsjahres 2019

 

Zustimmung


Begründung: Gegen die Bestellung von E&Y als neuem Jahresabschlussprüfer auch für die prüferische Durchsicht der Zwischenberichte bestehen keine Bedenken.

 

 

TOP 6
Neuwahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats

 

Zustimmung


Begründung: Der Wahl der Kandidaten Sabine Dietrich, Dr. Tobias Guldimann, Dr. Rainer Hillebrand, Dr. Markus Kerber, Anja Mikus, Dr. Stefan Schmittmann, Robin Stalker, Nicholas Teller und Dr. Getrude Tumpel-Gugerell kann zugestimmt werden. Bedenken gegen deren Eignung oder zeitliche Verfügbarkeit bestehen nicht. Insbesondere ist Herr Dr. Guldimann nicht overboarded, da es sich bei den Tätigkeiten bei den Rothschild-Gesellschaften um Gruppengesellschaften handeln dürfte.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.  

 

 

 



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.