Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 24.05.2018



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses der Amadeus FiRe AG für das Geschäftsjahr 2017 sowie des gemeinsamen Lageberichts für die Amadeus FiRe AG und den Amadeus FiRe Konzern einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Wie gewohnt steigt die Dividende diesmal von 3,66 Euro im Vorjahr auf nunmehr 3,96 Euro. Die Ausschüttungsquote liegt bei 100 %.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand macht alles richtig. Schon seit Jahren steigen der Kurs und die Dividende.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten eng und vertrauensvoll zusammen. Alle wichtigen Entscheidungen werden im Aufsichtsrat behandelt.

 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen die Wiederwahl des Abschlussprüfers gibt es keine Bedenken.

 

 

TOP 6
Nachwahlen zum Aufsichtsrat

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Nachwahl ist erforderlich, weil Frau Annett Martin derzeit durch Beschluss des Amtsgerichtes nur bis zu dieser Hauptversammlung bestellt ist. Frau Martin ist Wirtschaftsprüferin und hat sonst keine Aufsichtsratsmandate.

 

 

TOP 7
Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder

 

Zustimmung

 

Begründung: Der derzeitige Vorstandsvorsitzende Peter Haas scheidet Ende des Jahres aus. Der Aufsichtsrat hat beschlossen, Herrn Dennis Gerlitzki für die Zeit nach dem Ausscheiden von Herrn Peter Haas zum Vorstandsmitglied zu bestellen und dies zum Anlass zu nehmen, dass bestehende Vergütungssystem des Vorstands der Hauptversammlung zur Billigung vorzulegen.

 

Das System sieht neben der Festvergütung für die Mitglieder des Vorstands eine jährlich zu zahlende Ergebnistantieme, die auf der Grundlage des EBITA des jeweiligen Geschäftsjahres berechnet wird, und ein Long Term Incentive (LTI) vor, das ebenfalls auf der Basis des EBITA aber für die Dauer der Bestellung zum Vorstand berechnet wird und erst nach Ablauf des Vorstandsvertrags zur Auszahlung kommt.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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