Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 08.06.2018



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2017 und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017, des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2017, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB sowie des nichtfinanziellen Konzernberichts gemäß § 315b Abs. 3 HGB

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2  
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Ablehnung

 

Begründung: Bei der Gesellschaft mit diesem eher unsteten Geschäftsmodell ist eigentlich keine Dividende zu erwarten, da diese nicht zum Geschäftsmodell gehört. Aber angesichts der nach wie vor großen Kapitalvernichtung durch den Kursverfall seit dem Börsengang, wäre eine kleine Dividende für die Aktionäre als Ausgleich schon angebracht. Außerdem hat die Gesellschaft inzwischen Aktien zurückgekauft und auch eingezogen und damit auch Kapital vernichtet. Die SdK fordert vor dem Aktieneinzug erst eine Dividende für die Aktionäre zu zahlen.

 

 

TOP 3  
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Gesellschaft hat zufriedenstellende Ergebnisse erwirtschaftet und mit Verkäufen und ersten Börsengängen Erfolg gehabt.

 

 

TOP 4  
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung. Soweit erkennbar hat der AR seine Aufgaben erfüllt.

 

 

TOP 5  
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts sowie für eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen

 

Zustimmung

 

Begründung. Da der AP keine Beratung bei der Gesellschaft macht, spricht nichts gegen seine Wahl.

 

 

TOP 6  
Beschlussfassung über die Änderung von § 10 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft (Zusammensetzung des Aufsichtsrats)

 

Enthaltung

 

Begründung: Grundsätzlich spricht nichts gegen eine Reduzierung der Anzahl der AR Mitglieder. Allerdings wäre eine Reduzierung auf eine ungerade Anzahl von fünf Mitgliedern auch angesichts der Größe der Gesellschaft als MDAX Unternehmen sinnvoller.

 

Dazu wäre ein weiteres unabhängiges Mitglied im Aufsichtsrat aus Sicht der SdK wünschenswert.

 

 

TOP 7  
Beschlussfassung über die Wahlen von Mitgliedern des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: Es spricht nichts gegen die Wiederwahl der Kandidaten. Die Mandatsanzahl von Prof. Schindler ist jedoch kritisch in Bezug auf ein mögliches „overboarding“ zu bewerten. Jedoch aufgrund seiner Selbstständigkeit sowie aufgrund der Tatsache, dass Prof. Schindler lediglich Mandate (außer bei Salzgitter AG) bei Unternehmen kleinerer Größe innehat, kann der Wahl ausnahmsweise zugestimmt werden.   

 

 

TOP 8  
Beschlussfassung über die Änderung von § 15 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft (Vergütung)

 

Zustimmung

 

Begründung: Die neue AR Vergütung bewegt sich noch in einem akzeptablen Rahmen für die Größe des Unternehmens im MDAX.

 

 

TOP 9  
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss von Ergebnisabführungsverträgen zwischen der Gesellschaft und der GFC Global Founders Capital GmbH sowie zwischen der Gesellschaft und der Bambino 106. V V UG (haftungsbeschränkt) und zwischen der Gesellschaft und der Atrium 122. Europäische VV SE

 

Zustimmung

 

Begründung: Da es sich um 100%ige Tochtergesellschaften handelt, sind die Verträge problemlos und aus steuerlichen Gründen sinnvoll.

 

 

TOP 10  
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und zu deren Verwendung, einschließlich der Ermächtigung zur Einziehung erworbener eigener Aktien und Kapitalherabsetzung

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Zahlung einer Dividende sollte zunächst Vorzug gegenüber dem Erwerb eigener Aktien erhalten. Daher ist aus Sicht der SdK dieser Tagesordnungspunkt nicht zustimmungsfähig.

 

TOP 11  
Beschlussfassung über eine Ermächtigung zum Einsatz von Eigenkapitalderivaten beim Erwerb eigener Aktien

 

Ablehnung

 

Begründung: Der Einsatz von Derivaten wird von der SdK zusätzlich wegen der großen Spekulationsmöglichkeiten grundsätzlich abgelehnt.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.