Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 28.06.2018



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2017, des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017 und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns mit dem Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2017 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. 1, § 315a Abs. 1 HGB

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Bei einer erneuten Dividendenerhöhung um fünf Eurocent beträgt der diesjährige Ausschüttungsvorschlag nun 1,45 € je Aktie, was bei einem IFRS-Konzernergebnis je Aktie von 2,31 €, einem FFO je Aktie von 2,54 € und einem EPRA-Ergebnis von 2,42 € pro Anteilsschein die Forderung der SdK nach einer in etwa hälftigen Teilung des Konzernjahresüberschusses zwischen Gesellschaft und Aktionär erfüllt.

 

 

TOP 3
Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand hat solide gearbeitet. Der Rückgang des IFRS-Ergebnisses je Aktie von 4,11 € auf nunmehr 2,31 € ist vor allem der insgesamt etwa unveränderten Bewertung des Immobilienbestands und damit geringeren Bewertungsgewinnen geschuldet. Operativ hat der Vorstand alles richtig gemacht; das Umsatzziel wurde erreicht, die Ergebnisziele übertroffen. Neben den gelungenen Akquisitionen des Berichtsjahres gelang es ferner auch auf der Finanzierungsseite zu überzeugen. So wurde nicht nur ein signifikanter Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit erzielt, sondern auch erfolgreiche Kapitalerhöhungen durch die Wandlung der begebenen Wandelanleihe sowie eine Barkapitalerhöhung im Kontext der Akquisitionen durchgeführt. Der Zinsaufwand konnte, unter Berücksichtigung der Akquisitionen, durch Anschlussfinanzierungen verbessert, der durchschnittliche Zinssatz über das Kreditportfolio gesenkt werden. Aus Aktionärssicht hat sich allerdings der TSR schlecht entwickelt, was an der negativen Kursentwicklung im Berichtsjahr lag. Diese passt jedoch nicht zu den operativen Leistungen des Vorstands, sondern dürfte eher einer in Zeiten zunehmenden Onlinehandels gestiegenen Skepsis gegenüber den Betreibern von Shoppingcentern und damit dem bisher intakten Geschäftsmodell der Deutschen EuroShop geschuldet sein.

 

 

TOP 4
Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Ausweislich seines ausführlichen Berichts hat der Aufsichtsrat seine Kontrollaufgabe u.a. in vier Plenumssitzungen erneut verantwortlich wahrgenommen. Ferner wurde die personelle Kontinuität im Vorstand durch die Vertragsverlängerung von Herrn Wellner gesichert.

 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

 

Ablehnung

 

Begründung: Im Vergleich zum Vorjahr kann in dieser Frage leider keine Bewegung verzeichnet werden. Deshalb gilt hier anlog zur letzten Hauptversammlung: „Die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft prüft die Abschlüsse von Konzern und Gesellschaft seit 2005. Dieses ist aus Sicht der SdK eindeutig zu lang, die, um Gewöhnungseffekten und damit abnehmender Unabhängigkeit in der Abschlussprüfung vorzubeugen, den Wechsel der Prüfungsgesellschaft nach spätestens zehn Jahren fordert.“

 

 

TOP 6
Wahlen zum Aufsichtsrat

 

Einzelwahl

(Dr. Kreke: Ablehnung; Otto: Zustimmung)

 

Begründung: Zur Wahl stehen die bisherigen Aufsichtsratsmitglieder Dr. Kreke und Otto. Gegen die Wiederwahl von Herrn Otto, der mit 17,8% an der Gesellschaft beteiligt ist, bestehen seitens der SdK keine Einwände, da dieser trotz etlicher weiterer Mandate sich allein aufgrund der Größe seines Engagements hinreichend mit seiner Kontrollaufgabe und dem Konzern befassen dürfte. Anders sieht die SdK Herrn Dr. Kreke, der aus Sicht der SdK über zu viele Mandate und kein Eigenengagement bei der Deutschen EuroShop verfügt.

 

 

TOP 7
Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder

 

Zustimmung

 

Begründung: Das Vorstandsvergütungssystem für die beiden amtierenden Vorstandsmitglieder sieht neben einer Fixvergütung und Nebenleistungen in Form der Stellung eines Firmenwagens eine Tantieme auf Basis des Konzern-EBT ohne Bewertungsergebnis mit mehrjähriger Bemessungsgrundlage und Obergrenze vor. Hinzu kommt ein Long-Term-Incentive-Programm auf Basis der Entwicklung der Marktkapitalisierung des Konzerns im Zeitraum 2015 bis 2018, welches neben der oben abgebildeten operativen Entwicklung die Entwicklung des Aktienkurses in die Ermittlung der Vergütung einbezieht. Dieses entspricht den Vorstellungen der SdK.

 

 

TOP 8
Beschlussfassung über eine Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien sowie über den Ausschluss des Bezugsrechts

 

Zustimmung

 

Begründung: Angesichts von auskömmlichen und stetig ansteigenden Dividendenauskehrungen ist gegen einen additiven Aktienrückkauf nichts einzuwenden. Erst recht dann nicht, wenn die Aktien weit unter NAV notieren und nach dem Rückkauf eingezogen werden.

 

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem  Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.