Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 25.06.2018



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses der windeln.de SE, des Lageberichtes und des Konzernlageberichtes mit den erläuternden Berichten zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

 

Ablehnung     

 

Begründung: Leider ist nach wie vor keine klare Strategie erkennbar. Die im Geschäftsjahr 2016 umfangreichen Maßnahmen zur Steigerung der Profitabilität wurden teilweise schon wieder zurückgezogen bzw. abgeändert, z.B. Integration Feedo.

 

Der vollzogene Wechsel im Vorstand wird begrüßt. Im Laufe des kommenden Geschäftsjahres haben die entsprechenden Ergebnisse, insbesondere die Umsetzung des Ziels im ersten Quartal 2019 die Gewinnschwelle zu erreichen, zu erfolgen.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat begleitete den Vorstand weiter mit hohem Arbeitsaufwand in der Umstrukturierung des Unternehmens. Schon das Vorjahr belastende negative Nachwirkungen, durch die in den Jahren zuvor durchgeführten Übernahmen, konnten zumindest teilweise geschlossen oder vermindert werden. Viele bisherige Abweichungen zum DCGK werden nun erfüllt. Die Kompetenz und Zusammensetzung wird aufgrund der vielen vertretenen Großaktionäre als positiv bewertet. Die Veränderungen im Vorstand befürwortet.

 

 

TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers

 

Zustimmung

 

Begründung: Seit 2012 ist die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft der Abschlussprüfer der Gesellschaft. Es bestehen neben den Abschlussprüfungsleistungen keine weiteren Beratungsleistungen.

 

Es liegen keine Bedenken hinsichtlich der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers vor.

 

 

TOP 5
Wahlen zum Aufsichtsrat

 

Willi Schwerdtle: Zustimmung

Christoph Braun: Zustimmung

Edgar Lange: Zustimmung

Tomasz Czechowicz: Zustimmung

Hanna Eisinger: Zustimmung

Clemens Jakopitsch: Zustimmung

 

Aufgrund der Ämterhäufung (Overboarding) bei den Kandidaten Czechowicz und Braun ist in diesen beiden Fällen eine Zustimmung aus Sicht der SdK generell nicht möglich. Jedoch liegt hier eine Sondersituation vor, die ein einmaliges Abrücken unseres Standpunktes zulässt, da beide Aufsichtsratsmitglieder große Teile des Aktienkapitals vertreten und mit ihrem Know-how für die Umstrukturierung des Unternehmens wichtig sind.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats der windeln.de SE

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorschlag zur Änderung der Vergütung sieht eine Verschiebung der Vergütung bezüglich Ausschussbildung vor. Auf Basis der bestehenden Ausschüsse stellt die Änderung eine Verringerung der Vergütung dar und wird darum befürwortet.

 

 

TOP 7
Beschlussfassung über die Aufhebung der von der Hauptversammlung 2017 beschlossenen Ermächtigung zur Gewährung von Bezugsrechten (Long Term Incentive Programm 2017) sowie über die Aufhebung des Bedingten Kapitals 2017 und über die Erteilung einer neuen Ermächtigung zur Gewährung von Bezugsrechten (Aktienoptionsprogramm 2018) und die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2018 und entsprechende Satzungsänderungen

 

Zustimmung

 

Begründung: Es handelt sich um eine Neu-Auflage der schon bestehenden Ermächtigung mit gleichem Volumen und abgeänderten Bezugsbedingungen. Aufgrund der angespannten Liquiditätssituation und gleichzeitig negativen Aktienverlauf, wird vorübergehend ein Leistungsanreiz in Form von Aktienoptionen befürwortet.

 

 

TOP 8
Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals 2015 und die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2018 sowie entsprechende Satzungsänderungen

 

Zustimmung

 

Begründung: Generell liegen die Grenzen für zustimmungsfähige Vorratskapitalia bei der SdK bei maximal 25% Grundkapitalerhöhung sowie maximal 10% Bezugsrechtsausschluss. Diese Grenzen sind beim genehmigten Kapital 2018 weit überschritten. Doch auch hier liegt eine unternehmensspezifische Sondersituation vor, die einer einmaligen Zustimmung seitens der SdK zulässt. Aufgrund der weiterhin angespannten Liquiditätssituation erscheint die Genehmigung dieses Kaptialvorratsbeschlusses notwendig, um das Fortbestehen des Unternehmens nicht zu gefährden.

 

 

Hinweis: Auf der Hauptverrsammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.