Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 20.04.2018



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TOP 1
Vorlage und Entgegennahme des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der PAUL HARTMANN AG, Vorlage und Entgegennahme des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts sowie Vorlage des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK wird der Verwendung des Bilanzgewinns zustimmen, merkt aber an, dass sie von einem “normalen“ Unternehmen eine Ausschüttungsquote von 40-60 % des Konzernjahresüberschusses erwarten kann. Somit stehen einem Unternehmen in aller Regel hinreichend finanzielle Mittel zur Verfügung, um das weitere Wachstum sicherzustellen. Die hier vorgeschlagene Ausschüttung liegt nur bei rund 30 %, enthält aber zumindest eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr. Auch wenn es Hinweise auf weiteres deutliches Wachstum gibt, wird eine Ausschüttungsquote unterhalb der unteren Bandbreite auf Dauer nicht hinnehmbar sein.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand hat auch in dem vergangen Jahr eine erfolgreiche Unternehmensausrichtung und entsprechendes Wachstum erzielt, wie sich insbesondere im Fünfjahresüberblick einsehen lässt.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat seine Aufgaben der Beratung, Überwachung und Kontrolle des Vorstands nach unserer Kenntnis stets wahrgenommen. Auch hier gilt die Zustimmung zur Entlastung.

 

 

TOP 5
Wahl des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK beabsichtigt den Vorschlägen der Wahl folgen, da es sich im TOP 5 weitestgehend um eine Wiederwahl handelt. Lediglich Frau Prof. Dr. med. Sevgi Tercanli steht zur Neuwahl an. Die SdK erwartet daher sowohl die persönliche Anwesenheit in der Hauptversammlung sowie eine persönliche Vorstellung der Kandidatin gegenüber den Aktionären. Ferner wird die SdK die sonstigen Tätigkeiten und eine mögliche Ämterhäufung durch ähnliche Funktionen in anderen Gesellschaften hinterfragen, damit die Kandidaten auch hinreichend Zeit für unsere AG zur Verfügung haben. Nach den Abstimmungsrichtlinien der SdK sollten dies nicht mehr als fünf andere Ämter in vergleichsweisen Positionen sein, wobei ein Vorsitz doppelt zählt. Sollten hier neuere Erkenntnisse deutlich werden, kann es zu einer Ablehnung in der Hauptversammlung durch die SdK kommen.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

 

Ablehnung

 

Begründung: Gegen die Wiederwahl des Abschlussprüfers bestehen keinerlei Bedenken hinsichtlich der fachlichen Qualifikation. Allerdings erwartet die SdK eine gänzliche Unabhängigkeit bei einem Wirtschaftsprüfer. Bei einem Anteil der nichtprüfungsrelevanten Leistungen mit rd. 40 % des Prüfungshonorars scheint dies nicht mehr gegeben. Dabei wurden die prüfungsnahen Leistungen bereits großzügig dem erweiterten Prüfungshonorar zugerechnet. Daher lehnt die SdK den Top 7 auch im Hinblick auf eine Gleichbehandlung anderer Gesellschaften ab.

 

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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