Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 09.05.2018



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der RATIONAL Aktiengesellschaft mit Lagebericht der RATIONAL Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses mit Konzernlagebericht, jeweils zum 31. Dezember 2017 sowie des Berichts des Aufsichtsrats

  

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Ausschüttungsquote der Rational AG liegt bei 87,4 % und damit auf einem sehr hohen Niveau. Die Organe der Gesellschaft schlagen zudem wie bereits im letzten Jahr die Ausschüttung einer Sonderdividende vor. Diese wurde in der Ausschüttungsquote bereits berücksichtigt. 

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

 

 

Zustimmung

 

Begründung: Das Wachstum des Unternehmens wurde auch im GJ 2017 weiter fortgesetzt und wichtige Marktanteile konnten verteidigt und ausgebaut werden. Die Investitionen am Standort Landsberg am Lech sichern auch die nötigen Kapazitäten für ein künftiges Wachstum. Der Vorstand hat einen gute Leistung gezeigt, es spricht deshalb nichts gegen eine Entlastung der Mitglieder.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat ist im vergangenen GJ 2017 in 11 Sitzungen zusammengekommen. Weiter kam es im Geschäftszeitraum zu 8 weiteren internen Beratungsgesprächen, sowie zu 4 Prüfungssitzungen. Der Bericht des Aufsichtsrats geht auf die Tätigkeiten des Aufsichtsrats ein und ist umfangreich gestaltet. Die Entlastung wird deshalb erteilt. 

 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

 

Zustimmung

 

Begründung:  Der Abschlussprüfer prüft die Gesellschaft seit 2011. Die sonstigen Vergütungen (11t Euro) liegen weit unter dem Abschlussprüferhonorar in Höhe von 241t Euro. Erfreulich ist auch, dass sich das AP-Honorar zum Vorjahr verringert hat.

 

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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