Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 13.06.2018



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2017 und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017 mit den Lageberichten der KRONES Aktiengesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2017, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns, des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2017 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung.

 

Begründung: Die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 1,70 Euro je Aktie entspricht einer Ausschüttungsquote von 28,5 % bezogen auf den Konzernjahresüberschuss. Dies ist nicht innerhalb des von der SdK geforderten Ausschüttungsrahmens in Höhe von 40 % - 60 %. Gegenüber der Vorjahresdividende in Höhe von 1,55 Euro wurde die Ausschüttung um 10 % erhöht, die Ausschüttungsquote bewegt sich in aufgrund des ebenfalls um rund 10 % gesteigerten Konzernjahresüberschusses auf dem Niveau des Vorjahrs. Dieser kann zugestimmt werden, da sich der Free Cashflow von Krones sehr negativ entwickelt hat und sogar mit rund 151 Mio. Euro negativ war. Daher erscheint eine Steigerung der Ausschüttung nicht angemessen, um die Liquidität und die komfortable Bilanzsituation nicht zu stark anzugreifen.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung.

 

Begründung: Insgesamt erscheint Krones immer noch bestens im Markt aufgestellt zu sein und konnte in 2017 erneut ein Rekordergebnis liefern. Die Entwicklung des Working Capitals und des Free Cashflows und somit auch der Liquiditätssituation ist extrem negativ. Hier muss dringend vor allem das Forderungsmanagement verbessert werden, und notfalls auch auf Umsätze mit unattraktiven Zahlungsbedingungen verzichtet werden. Vor allem der mittlerweile im dritten Jahr andauernde negative Trend ist bemängelnswert.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung.

 

Begründung: In insgesamt fünf Aufsichtsratssitzungen hat der Aufsichtsrat die Arbeit des Vorstands überwacht. Zukünftig sollte der Aufsichtsrat vor allem den Schwerpunkt seiner Prüfung auf das Forderungsmanagement richten, um hier ein weiteres Anwachsen des Working Capitals zu verhindern.

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder

 

Ablehnung.

 

Begründung: Die SdK lehnt Vergütungssysteme ab, deren variabler Vergütungsbestandteil ganz oder teilweise an eine einjährige Bemessungsgrundlage gekoppelt ist. Erfolg oder Misserfolg können nach Ansicht der SdK nicht im Zeitraum von nur einem Jahr sinnvoll gemessen werden, da in diesem Zeitraum eventuell eingegangene Risiken sich nicht realisieren. Daher ist das Vergütungssystem abzulehnen.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

 

Ablehnung.

 

Begründung: Aufgrund der bereits langjährigen Tätigkeit der KPMG AG als Abschlussprüfer der Gesellschaft erscheint ein Wechsel des Prüfers angebracht, da die Unabhängigkeit gefährdet sein könnte.

 

 

TOP 7
Beschlussfassung über eine Änderung der Satzung betreffend die Zusammensetzung des Aufsichtsrats

 

Zustimmung.

 

Begründung: Aufgrund des regelmäßigen Überschreitens der 10.000 Mitarbeitergrenze ist die Gesellschaft aufgrund der gesetzlichen Mitbestimmung verpflichtet, acht Arbeitnehmer im Aufsichtsrat miteinzubinden. Somit ist die Erweiterung des Aufsichtsrates von 12 auf 16 Mitgliedern zwangsläufig.

 

 

TOP 8
Beschlussfassung über Neuwahlen zum Aufsichtsrat

 

Zustimmung / Ablehnung.

 

Begründung: Sämtliche Kandidaten erscheinen über die nötige Qualifikation zu Verfügen. Ferner erscheint die fachliche Zusammensetzung des Aufsichtsrates mit den vorgeschlagenen Kandidaten auch als ausgewogen. Nur Herr Thaus hat bereits drei vergleichbare Mandate, jeweils als Vorsitzender des Gremiums, inne. Hier kann einer Wahl nicht zugestimmt werden, da die zeitliche Verfügbarkeit nicht gewährleistet scheint.

 

 

TOP 9
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien, einschließlich der Ermächtigung zur Einziehung erworbener eigener Aktien und Kapitalherabsetzung sowie zum Ausschluss des Bezugsrechts

 

Ablehnung.

 

Begründung: Die Gesellschaft verfügt aktuell nicht über die komfortable Liquiditätssituation, um die vorhandene Liquidität in einen Aktienrückkauf zu investieren. Ferner fordert die SdK stets, zunächst die Dividende auf eine angemessene Höhe (Ausschüttungsquote > 40 %) zu steigern, bevor eigene Aktien zurückgekauft werden. Auch verfügt die Gesellschaft bereits über ein Vorratskapital in Höhe von rund 30 % des Grundkapitals, das auch ohne Bezugsrecht für die Altaktionäre im Wege einer Sacheinlage verwendet werden könnte. Durch den Aktienrückkauf würde die Gesellschaft sogar bis zu 40 % des Grundkapitals für Übernahmen im Wege einer Sacheinlage zur Verfügung haben, ohne den Aktionären ein Bezugsrecht gewähren zu müssen.

 

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.