Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 15.05.2018



Firmendetails anzeigen





 Dieses Dokument ausdrucken



TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017 mit dem zusammengefassten Lagebericht für die LANXESS Aktiengesellschaft und für den Konzern, einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289a Absatz 1 sowie 315a Absatz 1 HGB, sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Verwaltung der Lanxess AG schlägt der Hauptversammlung eine Dividende von 0,80 € je dividendenberechtigter Stückaktie vor. Dies entspricht einer Erhöhung zum Vorjahr um 0,10 € bzw. 14%. Die Ausschüttungsquote liegt bei beachtlichen 84%.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands 

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Lanxess AG kann auf ein erfolgreiches Geschäftsjahr 2017 zurückblicken. Sowohl der Umsatz als auch die Profitabilität (vor Sondereinflüssen) konnten deutlich gesteigert werden. Das Konzernergebnis lag mit 87 Mio. € hingegen aufgrund der erheblichen Sonderaufwendungen für die Integration der Chemtura, der Optimierung der Konzern- und Verwaltungsstruktur sowie aufgrund von Einmalbelastungen durch die US-Steuerreform deutlich hinter dem Vorjahresniveau. Der Vorstand hat den Lanxess Konzern jedoch weiterhin gut für die Zukunft aufgestellt. 

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 

 

Zustimmung

 

Begründung: Ausweislich des Aufsichtsratsberichts hat der Aufsichtsrat den Vorstand gut beraten und kontrolliert. Die strategische Ausrichtung des Konzerns erscheint ökonomisch sinnvoll und zukunftsgerichtet.

 

 

TOP 5
Wahlen zum Prüfer 

 

Ablehnung

 

Begründung: Gegen PWC als Abschlussprüfer ist fachlich sicherlich nichts einzuwenden. Allerdings prüft PWC den Lanxess Konzern bereits seit über 10 Jahren. Um eine zu starke Vertrautheit zu vermeiden, verlangt die SdK einen Wechsel der Prüfungsgesellschaft nach spätestens 10 Jahren. Hier reicht eine interne Rotation allein nicht aus. Die Beratungsleistungen sind erfreulicherweise im Vergleich zum Vorjahr auf ein noch tolerierbares Niveau zurückgegangen. Generell fordert die SdK jedoch eine strikte Trennung zwischen Prüfung und Beratung.     

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Neuwahl eines Aufsichtsratsmitglieds 

 

Zustimmung

 

Begründung: Grundsätzlich erscheint aus Sicht der SdK Frau Pamela Knapp aufgrund ihrer fachlichen Expertise für den Aufsichtsrat absolut geeignet zu sein. Auch würde durch die Wahl von Frau Knapp sich die Frauenquote im Aufsichtsrat der Lanxess AG erhöhen (auf 25%). Allerdings ist Frau Knapp bereits in 5 weiteren vergleichbaren Kontrollgremien Mitglied. Inwieweit sie dadurch noch über die für eine ordnungsgemäße Aufsichtsratstätigkeit zeitlichen Ressourcen verfügt, bleibt abzuwarten und auf der Hauptversammlung zu hinterfragen. Von der Beantwortung dieser Frage wird die SdK die Zustimmung oder Ablehnung der Wahl von Frau Knapp abhängig machen.     

 

 

TOP 7
Beschlussfassung über die Aufhebung des genehmigten Kapitals I und des genehmigten Kapitals II und Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals I (auch mit der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss) sowie Änderungen von § 4 (Grundkapital) Absatz 2, Absatz 3 und Absatz 6 der Satzung

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Verwaltung schlägt vor sich ein Vorratskapital in Höhe von insgesamt 20% des Grundkapitals mit generellem Bezugsrecht genehmigen zu lassen. Allerdings überschreitet kumulativ mit TOP 8 das gesamte Vorratskapital die von der SdK tolerierten Grenze von 25% (20% des GK in TOP 7 und 10% des GK in TOP 8). Damit ist – entgegen dem TOP 8 – dieser TOP aufgrund der ganzheitlichen Sichtweise abzulehnen. Zudem schließt der Vorschlag zum Kapitalvorratsbeschluss auch eine Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage unter Ausschluss des Bezugsrechts von bis zu 20% des Grundkapitals ein. Die SdK toleriert jedoch lediglich eine Grenze von bis zu 10%, da Sacheinlagen aufgrund von Bewertungsspielräumen und damit aus Aspekten der Werthaltigkeit als überaus kritisch einzustufen sind.  

 

Zu begrüßen ist generell, dass im Wege einer Selbstbindung der Gesamtumfang unter Ausschluss des Bezugsrechts auf 20% des derzeit bestehenden Grundkapitals gedeckelt ist. Diese Deckelung reicht jedoch aus Sicht der SdK nicht aus.

 

 

TOP 8
Beschlussfassung über die Aufhebung der bisherigen Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) sowie des bedingten Kapitals; Schaffung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente), auch unter Ausschluss des Bezugsrechts, Schaffung eines neuen bedingten Kapitals sowie entsprechende Änderungen von § 4 (Grundkapital) Absatz 5 der Satzung

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombination dieser Instrumente) kann zugestimmt werden, da die damit verbundene Schaffung eines bedingten Kapitals lediglich auf 10% des Grundkapitals begrenzt ist.  

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 

 



 Dieses Dokument ausdrucken


Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.