Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 28.09.2018



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TOP 1
Vorlage des vom Aufsichtsrat jeweils gebilligten Jahresabschlusses und des Kon­zernabschlusses nebst der Lageberichte für die HELLA GmbH & Co. KGaA und den Konzern für das Geschäftsjahr 2017/2018, einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 und § 315a Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats und des gesonderten nichtfinanziellen Berichts der HELLA GmbH & Co. KGaA und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2017/2018; Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der HELLA GmbH & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2017/2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Abschlussprüfer, der persönlich haftende Gesellschafter, der Gesellschafteraus­schuss und der Aufsichtsrat haben den Abschluss geprüft und bereits gebilligt. Es sind keine Tatsachen bekannt, die einer Billigung des Abschlusses durch die HV ent­gegenstehen.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Es sollen 1,05 € an Dividende gezahlt werden (Vorjahr 0,92€). Damit partizipieren die Aktionäre am besseren Ergebnis. Es werden wieder 30% des Konzernnettogewinns ausgeschüttet. Das ist genau der Anteil, der beim Börsengang als Richtschnur kommuniziert wurde. Angesichts der hohen Investitionen, der guten Eigenkapital­quote und der vorhandenen Liquidität ist die Dividende angemessen.

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafter für das Geschäftsjahr 2017/2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Das Unternehmen entwickelt sich insgesamt besser als der Markt. Die Produkte von Hella passen zu den derzeitigen Trends in der Automobilwirtschaft. Hella wächst profitabel.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Ge­schäftsjahr 2017/2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat seine Aufgaben erfüllt.

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Gesellschafterausschusses für das Geschäftsjahr 2017/2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Gesellschafterausschuss hat seine Aufgaben erfüllt.

 

 

TOP 6 
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018/2019

 

Zustimmung

 

Begründung: Es spricht nichts gegen die Wahl der KPMG Bremen. Im vergangenen Jahr erbrachte der Abschlussprüfer allerdings wie im Jahr davor Steuerberatungen. Diese blieben allerdings innerhalb der Tole­ranz. Anders als in den Vorjahren erbrachte der Abschlussprüfer in 2017/2018 keine sonstigen Dienstleistungen.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 

 



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