TOP 1 Vorlage des vom Aufsichtsrat jeweils gebilligten Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses nebst der Lageberichte für die HELLA GmbH & Co. KGaA und den Konzern für das Geschäftsjahr 2017/2018, einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 und § 315a Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats und des gesonderten nichtfinanziellen Berichts der HELLA GmbH & Co. KGaA und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2017/2018; Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der HELLA GmbH & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2017/2018 Zustimmung Begründung: Der Abschlussprüfer, der persönlich haftende Gesellschafter, der Gesellschafterausschuss und der Aufsichtsrat haben den Abschluss geprüft und bereits gebilligt. Es sind keine Tatsachen bekannt, die einer Billigung des Abschlusses durch die HV entgegenstehen. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Zustimmung Begründung: Es sollen 1,05 € an Dividende gezahlt werden (Vorjahr 0,92€). Damit partizipieren die Aktionäre am besseren Ergebnis. Es werden wieder 30% des Konzernnettogewinns ausgeschüttet. Das ist genau der Anteil, der beim Börsengang als Richtschnur kommuniziert wurde. Angesichts der hohen Investitionen, der guten Eigenkapitalquote und der vorhandenen Liquidität ist die Dividende angemessen. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafter für das Geschäftsjahr 2017/2018 Zustimmung Begründung: Das Unternehmen entwickelt sich insgesamt besser als der Markt. Die Produkte von Hella passen zu den derzeitigen Trends in der Automobilwirtschaft. Hella wächst profitabel. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017/2018 Zustimmung Begründung: Der Aufsichtsrat hat seine Aufgaben erfüllt. TOP 5 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Gesellschafterausschusses für das Geschäftsjahr 2017/2018 Zustimmung Begründung: Der Gesellschafterausschuss hat seine Aufgaben erfüllt. TOP 6 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018/2019 Zustimmung Begründung: Es spricht nichts gegen die Wahl der KPMG Bremen. Im vergangenen Jahr erbrachte der Abschlussprüfer allerdings wie im Jahr davor Steuerberatungen. Diese blieben allerdings innerhalb der Toleranz. Anders als in den Vorjahren erbrachte der Abschlussprüfer in 2017/2018 keine sonstigen Dienstleistungen. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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