Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 20.02.2018



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts für die OSRAM Licht AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2016/2017 sowie des Berichts des Aufsichtsrats und des Corporate-Governance-Berichts zum Geschäftsjahr 2016/2017


Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der OSRAM Licht AG


Zustimmung.


Begründung: Die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 1,11 Euro je Aktie entspricht einer Ausschüttungsquote bezogen auf den Konzernjahresüberschuss in Höhe von rund 49 %. Damit ist die Zustimmungshürde der SdK, welche eine Ausschüttung je nach Reifegrad des Unternehmens von 40 % bis 60 % fordert, erfüllt.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016/2017


Zustimmung.



Begründung: Das Management hat OSRAM in den zurückliegenden Jahren vom traditionellen Hersteller von Lampen und Leuchten zu einem Technologieunternehmen gewandelt. Der Verkauf von LEDVANCE kann im Rückblick als enorm wichtig angesehen werden, wenn man die Probleme der Branche heutzutage betrachtet. Auch der Neubau des Werkes in Malaysia konnte fristgerecht und im Budget abgeschlossen werden. Die Produkte von OSRAM werden heute weltweit nachgefragt. OSRAM scheint auf einem guten Weg, in Zukunft wieder erfreuliche Wachstumsrate erzielen zu können. Problembereiche wie das Servicegeschäft in den USA muss der Vorstand jedoch in den kommenden Monaten einer Lösung zuführen. Es spricht nichts gegen eine Entlastung des Vorstands.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016/2017


Zustimmung.

 


Begründung: Der Aufsichtsrat hat die Arbeit des Vorstands überwacht und stand diesen bei Bedarf auch beratend zur Seite. Es gibt keine erkennbaren Gründe, dem Gremium die Entlastung zu verweigern.

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Zwischenberichts


Zustimmung.

 


Begründung: Ernst & Young zählt zu den renommiertesten Wirtschaftsprüfungsunternehmen weltweit. Die globale Aufstellung und die hohe Qualifikation der Mitarbeiter sprechen dafür, dass der Gesellschaft das Mandat zur Prüfung der Abschlüsse der OSRAM Licht AG übertragen werden kann.

 

 

TOP 6
Wahlen zum Aufsichtsrat


Zustimmung/Ablehnung.

 


Begründung: Sämtliche Kandidaten erscheinen sehr qualifiziert, um als Aufsichtsratsmitglied der OSRAM Licht AG tätig werden zu können. Die Kandidaten Dr. Busch und Herr Lakerveld haben jedoch zahlreiche andere Mandate inne und es bestehen Zweifel, ob diese genügend Zeit für dieses Amt mitbringen. Daher kann deren Wahl nicht zugestimmt werden, sofern nicht sichergestellt werden kann, dass genügend zeitliches Budget zur Verfügung steht.

 


TOP 7
Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2013 und Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals gegen Bar- und/oder Sacheinlage mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts (Genehmigtes Kapital 2018) sowie Änderung der Satzung


Zustimmung.

 


Begründung: Die Gesellschaft zahlt konstante Dividenden und hat in den zurückliegenden Jahren Aktienrückkäufe durchgeführt. Die Eigenkapitalquote zum Geschäftsjahreswechsel betrug rund 58 %, auch die Liquiditätssituation ist als sehr solide zu bezeichnen. Dennoch ist die Gesellschaft in einer Umbruchsphase, die auch weitere größere Investitionen nötig werden lassen könnte. Daher erscheint es sinnvoll, dem Vorstand entsprechende Vorratskapitalbeschlüsse an die Hand zu geben, die ein schnelles und flexibles Handeln ermöglichen. Der Vorstand hat mit seiner Arbeit in den zurückliegenden Jahren auch einen Vertrauensbonus aufgebaut der einen solchen Vorratsbeschluss rechtfertigt. Der hier vorgesehene Vorratskapitalbeschluss würde das bestehende Grundkapital um rund 23 % erhöhen. Der Ausschluss des Bezugsrechts ist auf 10 % begrenzt. Jedoch beinhaltet der Tagesordnungspunkt auch einen Kapitalvorratsbeschluss gegen Sacheinlage, den die SdK hingegen nur bis zu 10% des Grundkapitals mitträgt. Sollte allerdings das Unternehmen sich einverstanden erklären auf der Hauptversammlung nach Ausübung des Kapitalvorratsbeschlusses gegen Sacheinlage im selben Umfang zu berichten, als ob die Hauptversammlung über eine konkrete Sacheinlage zu beschließen hätte, so ist aus Sicht der SdK der Vorratsbeschluss tragbar.

 

 

TOP 8
Beschlussfassung über eine neue Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsanleihen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen und zum Ausschluss des Bezugsrechts, über die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals (Bedingtes Kapital 2018), die Aufhebung der bisherigen Ermächtigung und des bestehenden Bedingten Kapitals 2013 sowie über die Änderung der Satzung



Zustimmung.



Begründung: Siehe TOP 7. Der hier vorgesehene Beschluss erhöht die Flexibilität. Zusammen mit TOP 7 könnte das bestehende Grundkapital um rund 33 % erhöht werden. Dies ist zwar leicht über den SdK-Grenzwerten, aufgrund der besonderen Situation der Gesellschaft und der bisher sehr guten Arbeit des Vorstandes jedoch noch akzeptabel.
 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.  



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.