Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 25.04.2018



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TOP 1
Vorlage des Berichts des Aufsichtsrats, des Corporate-Governance-Berichts und des Vergütungsberichts zum Geschäftsjahr 2017

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts für die Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München und den Konzern jeweils für das Geschäftsjahr 2017 sowie des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Gesellschaft schüttet mit € 8,60 mehr als das Ergebnis je Aktie auf Konzernbasis aus und erfüllt damit sogar die Anforderungen der SdK an die Ausschüttungsquote über. Dieses Phänomen ist der Belastung des Rückversicherungsergebnisses aus dem Bereich Schaden/Unfall geschuldet, das das Konzernergebnis dahinschmelzen ließ. Aber selbst bei Eliminierung dieser Belastung und dem Erreichen des ursprünglichen Ergebnisbandes zwischen 2,0 Mrd. EUR und 2,4 Mrd. EUR läge bei einer Dividende von € 6,80 die Ausschüttungsquote zwischen 66,66% und 56%. Vor dem Hintergrund der starken EK-Basis und ausreichender Liquidität erscheint es vor dem Hintergrund der Politik der Dividendenkontinuität vertretbar, mehr als das Konzernergebnis auszuschütten.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Verwaltung hat – abgesehen vom Sondereffekt durch Großschadenereignisse in der Schadenrückversicherung – die für das Jahr 2017 gesetzten Ziele erreicht. Da der Rückversicherungsbereich Schaden/Unfall mit 36% der Hauptumsatzträger ist, muss sich eine Abweichung in diesem Bereich überproportional auf das Ergebnis niederschlagen. Positiv haben sich demgegenüber die Bereiche Rückversicherung Leben/Gesundheit – wenn auch die Zielgröße des versicherungstechnischen Ergebnisses nicht erreicht werden konnte – sowie die „Ergo-Bereiche“ entwickelt. Die Herausforderung der Zukunft dürfte es sein und werden, im Bereich der „Digital-Versicherung“ unter Einschluss der Absicherung der sog. Cyber-Kriminalität der Trendsetter und Marktführer zu werden.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat ist seiner Überwachungs- und Kontrollfunktion nachgekommen und hat adäquate Schwerpunkte gesetzt.

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Billigung des neuen Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder

 

Ablehnung

 

Begründung: Zunächst einmal ist hervorzuheben, daß das nunmehr zur Beschlussfassung vorgelegte Vergütungssystem klar strukturiert und transparent ist, auch der dem Aufsichtsrat   eingeräumte Gestaltungsspielraum von bis zu 20%-Punkten bezogen auf die variable Vergütung beim Aufsichtsrat ist weitestgehend mit konkreten Parametern hinterlegt. Es bleibt zu konstatieren, dass das Vergütungssystem auch an Komplexität verloren und damit an Verständlichkeit und Nachvollziehbarkeit gewonnen hat. Positiv hervorzuheben ist der Verzicht auf Abfindungen wegen eines change-of-control sowie auf Übergangsgelder bei Nichtwiederbestellung eines Vorstandsmitglieds. Soweit ein sog. vorgezogenes Ruhegeld bezogen werden kann, ist dies mit den Übergangsgeldern klassischer Natur nicht vergleichbar, weil dieses sog. vorgezogene Ruhegeld von der Gesamtversicherungsleistung abgezogen wird und somit die „Versorgung“ des Vorstandsmitglieds nicht erhöht.

 

Gleichwohl machen die Existenz einer nur auf einjähriger Bemessungsgrundlage basierender Jahresbonus sowie die Beteiligung der Gesellschaft an der Altersversorgung eine Zustimmung nicht möglich. Darüber hinaus schließt das bestehende System nicht aus, dass auch dann variable Vergütungsbestandteile gezahlt werden könnten, wenn einmal die Kapitalkosten nicht verdient werden sollten. Auch die Anbindung an die relative Aktienkurs-entwicklung bezogen auf eine benchmark sehen wir kritisch, da es eine solche relative Betrachtungsweise durchaus erlaubt, selbst dann variable Vergütungsbestandteile zu bezahlen, wenn das Ergebnis negativ ist, man aber „weniger schlecht“ ist als die Unternehmen der peer-group.

 

Aber: Die SdK erkennt die Bewegung der Gesellschaft hin zu einem transparenten und einfachen System der Vergütungsstruktur ausdrücklich lobend an.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien, zur Möglichkeit des Andienungs- und Bezugsrechtsausschlusses, zur Einziehung erworbener eigener Aktien sowie über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung

 

Zustimmung

 

Begründung: Auch wenn die SdK grundsätzlich statt eines Aktienrückkaufes eine erhöhte Dividende präferiert, trägt die SdK diesen Beschlussvorschlag mit. Zum einen ist die Dividende durchaus stattlich und angemessen und zum anderen nutzt die Gesellschaft den Aktienrückkauf zur Einziehung der Aktien und damit zur allokationsgerechten Anpassung der Kapitalstruktur.

 

 

TOP 7
Beschlussfassung über die Wahl von zwei Aufsichtsratsmitgliedern

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK begrüßt es, dass sich die Verwaltung nicht nur darauf beschränkt, die Qualifikationen der Kandidaten aufzuzählen, sondern auch begründend auszuführen, welche der Qualifikationen des jeweiligen Kandidaten als relevant für den Wahlvorschlag angesehen wurde. Es wird angeregt, dass die Gesellschaft – ähnlich wie andere Gesellschaften auch – das Anforderungsprofil an Aufsichtsräte zugänglich macht.

 

Gegen beide Kandidaten bestehen keine Bedenken.

 

 

TOP 8
Beschlussfassung über die Änderung des § 15 der Satzung (Vergütung des Aufsichtsrats)

 

Ablehnung

 

Begründung: Zwar ist eine Professionalisierung des Aufsichtsrates grundsätzlich zu begrüßen und Kontrolle angemessen zu bezahlen, jedoch lässt der jetzige Vergütungsvorschlag jegliche Kriterien dafür vermissen, nach denen eine Angemessenheit der Vergütung bestimmt wird. Allein der reine horizontale Vergleich zu den Gepflogenheiten der Entlohnung bei den DAX-30-Gesellschaften ist hierfür unzureichend, da dieser Vergleich voraussetzt, dass diese Gesellschaften über eine angemessene Vergütungsstruktur verfügen. Nimmt man einmal nur die Vergütungen des AR-Vorsitzenden im abgelaufenen Geschäftsjahr 2017 ohne Sitzungs-gelder entspräche diese Entlohnung bei einem zugrunde gelegten Stundensatz von € 500,00 netto einem Zeitaufwand von 612 Stunden. Hierbei gilt es zu berücksichtigen, da einige Mitglieder des Aufsichtsrates nicht nur ein Mandat, sondern mehrere innehaben. Darüber hinaus ist die Bezahlung eines sog. Sitzungsgeldes kritisch zu sehen.

 

Sollte der Aufsichtsrat allerdings in der HV die für die Findung der vorgeschlagenen Vergütungsstruktur herangezogenen Kriterien offenlegen und diese aus Sicht der SdK plausibel und belastbar sein, wird die SdK dem Vergütungsvorschlag trotz Sitzungsgelder zustimmen.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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