Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 06.07.2017



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TOP 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Nordzucker AG und des gebilligten Konzernabschlusses jeweils zum 28. Februar 2017 sowie der Lageberichte für die Nordzucker AG und den Konzern mit dem Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2016/2017

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2

Verwendung des Bilanzgewinns 

 

Zustimmung

 

Begründung: gemäß Konzern GuV (S. 84 GB) liegt das Ergebnis bei gut 96 Mio. €, eine Dividende von 1,10 je Aktie bedeutet gut 53 Mio.€. Damit liegt man im von der SdK erwarteten Korridor von 40-60%.

 

 

TOP 3

Entlastung der Mitglieder des Vorstands

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand war augenscheinlich erfolgreich, die AG so zu trimmen, dass wieder ein Ertrag möglich war.

  

 

TOP 4

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 

 

Zustimmung

 

Begründung: Auch wenn die Änderung des Vergütungssystems keine Heldentat war, so ist doch sonst davon auszugehen, dass der AR seinen Pflichten nachgekommen ist.

  

 

TOP 5

Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017/2018

 

Ablehnung

 

Begründung: Ausweislich S. 133 GB sind die nicht-prüfungsbedingten Leistungen deutlich reduziert - aber eben immer noch vorhanden. Damit die Unabhängigkeit des WP erhalten bleibt, plädiert die SdK weiterhin dafür, dass der WP keine Aufgaben neben der Prüfung übernehmen soll!

  

 

TOP 6

Wahlen zum Aufsichtsrat 

 

Zustimmung

 

Begründung: Bei den wiederzuwählenden Aufsichtsratskandidaten sehen wir keine Probleme.  

 

 

TOP 7

Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Absatz 1 Nummer 8 Aktiengesetz, zum Ausschluss des Andienungsrechts beim Erwerb sowie zur Einziehung erworbener eigener Aktien 

 

Ablehnung

 

Begründung: Bei einem Freefloat von verbleibenden 5,1% (Rest sind die Beiden landwirtschaftlichen Holdings) ist eine Rückkaufsermächtigung über 10% ein unnötiger Vorratsbeschluss, für den es im übrigen auch keinen sinnvollen Grund gibt, da auf Rückfragen mehrmals betont wurde, dass ein Börsengang auf absehbare Zeit nicht geplant ist.

 

  

TOP 8

Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 7 (Zusammensetzung des Aufsichtsrats)

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorschlag des "kleinen Großaktionärs" ist eine Selbstverständlichkeit und es ist bedenklich, dass so etwas überhaupt vorgeschlagen werden muss. Umso dringlicher ist es, der Satzungsänderung zuzustimmen!

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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