Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 29.06.2017



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2016, des Lageberichtes für die PULSION Medical Systems SE sowie des Berichts des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2016

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung des Verwaltungsrats der PULSION Medical Systems SE für das Geschäftsjahr 2016 

 

Ablehnung

 

Begründung: Der Verwaltungsrat leitet die Gesellschaft, bestimmt die Grundlinien ihrer Tätigkeit und überwacht die Umsetzung. Im Geschäftsjahr 2015 wurden sämtliche Vertriebsgesellschaften an die GETINGE Unternehmensgruppe verkauft, sodass die Verantwortung für den Umsatz der PULSION SE vollständig an das Mutterunternehmen übergangen ist. Dies, der Übernahme- und Gewinnabführungsvertrag und der mögliche Squeeze-Out bei Erreichen des notwendigen Anteilsbesitzes zeugen von einer Entwicklung, welche die SdK nicht befürworten kann. Aus diesem Grund kann die Entlastung des Verwaltungsrates aus Sicht der SdK nicht zugestimmt werden.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Geschäftsführenden Direktoren der PULSION Medical Systems SE für das Geschäftsjahr 2016 

 

Zustimmung

 

Begründung: Da die Erzielung des Umsatzes in Händen der GETINGE Unternehmensgruppe liegt, kann dieser nicht als Kennzahl für die Beurteilung der Leistung der Geschäftsführenden Direktoren verwendet werden. An dessen Stelle treten Leistungsindikatoren wie Betriebskosten und Aufwendungen für F&E. Diese bleiben konstant bzw. entwickelten sich positiv. Somit ist der Entlastung der Geschäftsführenden Direktoren aus Sicht der SdK zuzustimmen.

 

 

TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 

 

Ablehnung

 

Begründung: PwC ist eine der weltweit führenden Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. Nach Ansicht der SdK, sollte jedoch mindestens alle zehn Jahre die Prüfgesellschaft gewechselt werden. Da PwC diese Grenze schon überschritten hat, kann der Wahl von PwC zum Abschlussprüfer nicht zugestimmt werden.

 

 

TOP 5
Wahl zum Verwaltungsrat

 

Ablehnung

 

Begründung: Alle zur Wahl gestellten Kandidaten scheinen die notwendige Qualifikation für das jeweilige Amt zu besitzen. Jedoch stehen alle Kandidaten der GETINGE Unternehmensgruppe nahe. Es ist somit zweifelhaft, ob diese die Interessen der Kleinaktionäre in den Verwaltungsrat angemessen vertreten werden. Somit wäre zumindest ein unabhängiger Vertreter im Aufsichtsrat aus Sicht der SdK wünschenswert. 

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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